Änderung des Aufenthaltsgesetztes gibt Flüchtlingen und Betrieben Sicherheit

Handwerk begrüßt die Zustimmung des Antrags durch den Bundesrat

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Dresden

Der Bundesrat hat heute einem Antrag des Freistaates Sachsen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zugestimmt. Der Antrag zielt darauf ab, für Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz gefunden und somit wesentliche Integrationsbemühungen gezeigt haben, eine Regelung dahingehend einzuführen, dass eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung regelmäßig für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt wird.

Dazu Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden:

„Dass eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung regelmäßig für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden soll, gibt unseren Betrieben Planungssicherheit für die Ausbildungsphase. Aus Sicht unserer Betriebe ist es nur so möglich, sich 100-prozentig auf die Qualität der Ausbildung zu konzentrieren.

Wichtig sind auch die Vermittlung und Festigung von notwendigen Deutschkenntnissen – deren Grundlagen jedoch schon vor Beginn der Ausbildung gelegt werden müssen.“



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Feb06

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