Änderung des Aufenthaltsgesetztes gibt Flüchtlingen und Betrieben Sicherheit
Filed under Allgemein
Handwerk begrüßt die Zustimmung des Antrags durch den Bundesrat
Der Bundesrat hat heute einem Antrag des Freistaates Sachsen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zugestimmt. Der Antrag zielt darauf ab, für Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz gefunden und somit wesentliche Integrationsbemühungen gezeigt haben, eine Regelung dahingehend einzuführen, dass eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung regelmäßig für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt wird.
Dazu Dr. Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden:
„Dass eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung regelmäßig für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt werden soll, gibt unseren Betrieben Planungssicherheit für die Ausbildungsphase. Aus Sicht unserer Betriebe ist es nur so möglich, sich 100-prozentig auf die Qualität der Ausbildung zu konzentrieren.
Wichtig sind auch die Vermittlung und Festigung von notwendigen Deutschkenntnissen – deren Grundlagen jedoch schon vor Beginn der Ausbildung gelegt werden müssen.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Telefon: +49 (351) 4640-30
Telefax: +49 (351) 4719188
http://www.hwk-dresden.de
Ansprechpartner:
Claudia Fischer
Pressereferentin
+49 (351) 4640-405
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Handwerkskammer Dresden
- Alle Meldungen von Handwerkskammer Dresden
- [PDF] Pressemitteilung: Änderung des Aufenthaltsgesetztes gibt Flüchtlingen und Betrieben Sicherheit
Feb06









