Aktualisierung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“

Aufruf zur Bewerbung als Expertin/Experte für die Expertenarbeitsgruppe des DNQP

Pressemeldung der Firma Hochschule Osnabrück

Das DNQP aktualisiert im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI den Expertenstandard zum Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“. Eine Expertenarbeitsgruppe unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Klaus Wingenfeld (Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld) und der Moderation von Prof. Dr. Andreas Büscher (DNQP) wird sich ab Herbst 2019 mit den neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis befassen und mögliche Änderungen an Expertenstandard und Kommentierungen diskutieren. Geplant sind eine bis zwei Expertenarbeitsgruppensitzungen sowie eine Konsultationsphase Anfang 2020, zur öffentlichen Diskussion des Expertenstandard-Entwurfs.

Die Expertenarbeitsgruppe wird mit ca. 12 Expertinnen und Experten, je zur Hälfte aus Wissenschaft und Praxis der Pflege, besetzt. Voraussetzung für die Teilnahme an der AG ist eine ausgewiesene Fachexpertise zum Thema. Die Mitwirkung anderer Berufsgruppen als externe Fachberater ist möglich. Die nachzuweisende Expertise kann bestehen aus:

Formaler fachlicher Qualifikation zum Thema (z. B. Weiterbildung, wissenschaftliche Qualifikation)

Qualifizierter Praxis in diesem Bereich

Mitwirkung an wissenschaftlichen Projekten zum Thema

Mitwirkung an der Einführung innovativer Praxiskonzepte zum Thema

Fachveröffentlichungen und -vorträgen zum Thema

Begleitung der Implementierung des Expertenstandards in der eigenen Einrichtung

Im Rahmen der Bewerbung sind eigene Interessen, Verbindungen zur Industrie oder Interessenverbänden offen zu legen, um die wissenschaftliche und institutionelle Unabhängigkeit der Expertenarbeitsgruppe garantieren zu können. Die Mitarbeit in der Expertenarbeitsgruppe ist ehrenamtlich, jedoch werden anfallende Reisekosten erstattet.

Qualifizierte Interessentinnen und Interessenten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum werden gebeten, sich bis zum 22. Juli 2019 schriftlich (gerne auch per E-Mail) mit den entsprechenden Informationen an die Geschäftsstelle des DNQP zu wenden.



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Jun13

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