Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht
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Als ehrenamtliche Richter in Jugendstrafprozessen mitentscheiden: Bewerber können sich noch melden
Für die kommende Amtsperiode 2019 bis 2023 werden noch Interessenten für das Ehrenamt als Jugendschöffe/Jugendschöffin gesucht. Das Jugendamt des Vogelsbergkreises erstellt eine Vorschlagsliste mit 48 Interessenten für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen, aus der die Gerichte dann 24 Schöffen wählen. Einsatzorte der Jugendschöffen werden die Amtsgerichte in Alsfeld und Büdingen sowie das Landgericht Gießen sein. Für entstehende Kosten in diesem Ehrenamt wird eine Entschädigung gewährt.
Wer Jugendschöffe werden möchte, sollte über Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung verfügen. Außerdem sollte Erziehungsverantwortung oder Erfahrung aus der Jugendarbeit vorhanden sein. Eine besondere Ausbildung ist für das Schöffenamt nicht erforderlich. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste müssen die Bewerber/-innen bereits im Vogelsbergkreis wohnhaft sein.
Jugendschöffe/-in kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Sprache ausreichend beherrscht und sich körperlich und geistig in der Lage fühlt, aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen zu können.
Interessenten müssen zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.
Weitere Voraussetzungen:
– gegen sie wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet
– sie haben keine eidesstattliche Versicherung abgegeben
– sie wurden zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt
– gegen sie ist kein Ermittlungsverfahren anhängig, das die Bekleidung eines öffentlichen Amtes unmöglich macht.
Folgende Berufsgruppen scheiden für das Schöffenamt aus: Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener sowie Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung.
Bei Interesse oder falls Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte bis zum 15. April an das Jugendamt unter Telefon 06641/977-4095 (Frau Scherer) und 06641/977-457 (Frau Philipp) oder per E-Mail an jugendamt@vogelsbergkreis.de oder Sie informieren sich unter www.schoeffenwahl.de. Dort ist auch ein Bewerbungsformular hinterlegt, welches gerne verwendet werden kann.
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