Bildungs- und Teilhabepaket: Zu kompliziert, zu realitätsfremd

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Die Nachfrage nach den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder aus einkommensschwachen Familien nimmt stetig zu. Dennoch, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD) nehmen noch nicht einmal 35 Prozent der Berechtigten in Thüringen diese Leistungen in Anspruch. Der Grund sei die realitätsfremde Bürokratie.

Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es seit sieben Jahren das Bildungs- und Teilhabepaket. Damit sollen Essenszuschüsse in Schulen, Schulbedarf oder Mitgliedsbeiträge in Vereinen bezahlt werden. Doch die Akzeptanz ist nicht besonders groß. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net; www.gegendiskriminierung.de): „In Thüringen, so die Bundesagentur für Arbeit, nutzen rund 17.000 Jugendliche diese Zuschüsse. Berechtigt wären 56.000. Auch wir stellen immer wieder fest, dass der bürokratische Aufwand solche Bedarfe geltend zu machen, einfach an der Realität vorbeigeht.“

Das gelte auch für die Höhe der Leistungen. Aus dem Paket stehen Berechtigten z. B. 10 Euro pro Monat für Vereine (kulturelle oder sportliche) zu, für Schulmaterialien gibt es 100 Euro. „Wer schulpflichtige Kinder hat und sie tatsächlich teilhaben lassen möchte, also auch gesellschaftlich in der eigenen Klasse, der weiß, dass diese Beträge hinten und vorne nicht reichen“, sagt Hoffmann. Und die Beantragung solcher Gelder sei überdies viel zu kompliziert. „Es kommt nicht selten vor, dass die Schule den Eltern am Donnerstag mitteilt, dass sie bitte am kommenden Montag 7 Euro für irgendetwas mitbringen möchten, oder dass eine Ratenzahlung für die Klassenfahrt im nächsten Halbjahr in den nächsten zehn Tagen fällig wird. Wer dann erst zum Amt laufen muss und seitenweise Unterlagen beibringen und sich auch noch erklären muss, fühlt sich wie ein Mensch zweiter Klasse“, sagt Uwe Hoffmann.

Ein anderer Kritikpunkt ist die Anbindung solcher Hilfen an die Jobcenter. Stefan Werner, der Landesgeschäftsführer des Paritätischen in Thüringen meint, dass solche Jugendhilfeleistungen auch beim Jugendamt und nicht bei Jobcenter angesiedelt werden müssten. Der DSD-Geschäftsführer fasst zusammen: „Wir brauchen nur höhere Beträge und eine unkomplizierte Abwicklung.“ Hoffmann bittet immer wieder, diese Leistungen auch in Anspruch zu nehmen. Sein Verein hilft dabei gern und kostenfrei. Sonst, so Hoffmann, könnte der Gesetzgeber diese Leistungen eines Tages ersatzlos streichen, wenn sie kaum jemand in Anspruch nimmt.



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Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist in Deutschland alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist in unserem Land, so zeigen Meinungsumfragen, bedauerlicherweise relativ schwach ausgeprägt. Unser Verein engagiert sich auch für Menschen, die auf Hilfe nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Wir unterstützen sie mit Rat und Tat und wollen so dazu beitragen, dass Berechtigten das Leben nicht noch zusätzlich erschwert wird.


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Jun06

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