Last-Minute-Hinweis: Ausbildung der Ausbilder in Vollzeit

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Wer in Deutschland nach dem dualen System ausbilden möchte, muss mindestens eine/n Ausbilder/in, mit Ausbilderschein, nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV), angestellt haben. Diese/r ist sowohl Ansprechpartner/in für die Auszubildenden als auch betriebsintern für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Neben der fachlichen Qualifikation benötigen Personen, die ausbilden möchten, vor allem auch berufs- und arbeitspädagogisches Know-how. Hierzu bereitet die Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Sie optimal vor. Die zukünftigen Ausbilderinnen und Ausbilder lernen das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ablaufes einer Ausbildung. Innerhalb von drei Wochen bereitet dieser Lehrgang angehende Ausbilderinnen und Ausbilder bzw. Ausbildungsbeauftragte gezielt auf ihre Aufgaben in der betrieblichen Ausbildungsplanung und -praxis vor.

Die Berechtigung zum Ausbilden erteilt in Deutschland jeweils die zuständige HWK als Genehmigungsbehörde nach bestandener Prüfung. Dieser Kurs ist anrechenbar auf den Meister Teil IV.

Am 10.10.2016 startet das erste Mal ein Vollzeitseminar in der Bildungsakademie. Informieren Sie sich bei den Bildungsexperten 0621 18002-229 oder auf www.hwk-mannheim.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de

Ansprechpartner:
Detlev Michalke
Pressesprecher
+49 (621) 18002-104



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Sep30

Comments are closed.