GmbH-Geschäftsführer sollten Haftungsfragen klären
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Die Haftung eines GmbH-Gesellschafters ist grundsätzlich auf die Höhe seiner Stammeinlage beschränkt. Dies gilt aber nicht für Geschäftsführer der GmbH. Zahlreiche Strafverfahren lassen eine Tendenz erkennen: Der Untreuetatbestand ist nach den neuesten Entscheidungen schnell erreicht, etwa wenn einer Gesellschaft vorhersehbar ein Nachteil entsteht – Beispiel Libro-Entscheidung. GmbH-Geschäftsführer können darüber hinaus sowohl gegenüber ihrer Gesellschaft als auch Dritten gegenüber unbeschränkt schadenersatzpflichtig werden und mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Haftungsszenarien ergeben sich zudem häufig bei Insolvenz und Einlagenrückgewähr.
Für GmbH-Geschäftsführer im Konzern ist die Haftungsfrage mit erhöhtem Konfliktpotenzial verbunden, da sie zwar weisungsgebunden gegenüber ihrer Konzernmutter sind, aber persönlich für Entscheidungen innerhalb ihrer GmbH-Tochtergesellschaft haften. Nur sicheres Rechtswissen schützt vor Fehlentscheidungen.
The vast majority of GmbH directors from foreign countries are not familiar with the range of obligations and responsibilities arising from being appointed as a managing
director. Even the slightest mistakes in managing the company can cause severe damage and lead to personal liability including all private assets. Foreign managing directors need easy-to-understand information about all relevant legal aspects.
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Der GmbH-Geschäftsführer im Konzern
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12. April 2016 in Wien
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www.management-forum.de/gmbh-wien
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