Lehrstellenüberschuss bietet Chancen für junge Erwachsene ohne Abschluss

Der sächsische Ausbildungsmarkt im Juli 2015

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Es wird in den nächsten Wochen nicht jedem Betrieb gelingen seine Ausbildungsplätze zu besetzen. Derzeit gibt es etwa noch 7.500 freie Ausbildungsstellen und 6.200 unversorgte Jugendliche. Unternehmen die noch keinen Auszubildenden gefunden haben, können ihre freien Ausbildungsplätze mit Einzelumschülern besetzen.

„Die heiße Phase auf dem Ausbildungsmarkt hat begonnen. In Sachsen gibt es aktuell mehr freie Ausbildungsstellen als Bewerber. Deshalb werden sicher nicht alle Ausbildungsstellen besetzt. Die Gründe sind verschieden: Bewerber erfüllen nicht das Anforderungsprofil, Bewerber haben andere Berufswünsche oder Bewerber wohnen nicht in der Nähe vom Ausbildungsbetrieb. Unternehmer sollten deshalb den Fokus der Bewerbersuche erweitern und junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren bei der Besetzung ihrer Ausbildungsstellen berücksichtigen. Auch in diesen Menschen steckt Potenzial“, sagte Dr. Klaus Schuberth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Gemeldete Ausbildungsbewerber: 19.824

Unversorgte Bewerber 6.158

Gemeldete Berufsausbildungsstellen: 18.473

Den aktuell 7.478 freien Ausbildungsstellen stehen noch 6.158 Jugendliche gegenüber, die nach einer Ausbildung suchen. Rechnerisch können freie Ausbildungsstellen nicht vollständig besetzt werden. Deshalb bieten die Arbeitsagenturen und Jobcenter die betriebliche Einzelumschulung an.

Dadurch können junge Erwachsene im Alter von 25 bis 35 Jahren in einer um ein Drittel verkürzten Ausbildungszeit zum Berufsabschluss geführt werden. Die lebensälteren Auszubildenden beginnen mit der Berufsausbildung meist direkt im zweiten Lehrjahr und durchlaufen die Ausbildung in theoretischen und praktischen Phasen – genau wie jeder klassische Auszubildende. Aktuell sind fast 15.000 junge Erwachsene arbeitslos gemeldet und haben keinen Berufsabschluss.

„Unternehmen können durch die betriebliche Einzelumschulung Ausbildungsstellen besetzen, entwickeln in kürzerer Zeit Fachkräfte für den eigenen Betrieb, brauchen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht berücksichtigen und gewinnen Menschen mit erster Berufs- und Lebenserfahrung für ihr Unternehmen“, so Schuberth.

Neben der verkürzten Ausbildungszeit bietet dieses Instrument zur Fachkräftesicherung auch viele Vorteile für die Teilnehmer. So bekommen sie während der gesamten Ausbildung Fahrkosten, Lernmittel, Kosten für Prüfungen, Kinderbetreuungskosten sowie Arbeitslosengeld I oder Leistungen aus der Grundsicherung ausgezahlt. Die Ausbildungsvergütung stockt diese Leistungen bis zu den individuellen Freibeträgen zusätzlich auf. Die Übernahmechancen nach der Ausbildung sind oft auch gut, da Teilnehmer für den speziellen Bedarf im Unternehmen ausgebildet wurden.

Damit die Ausbildungsinhalte aus dem ersten Ausbildungsjahr möglichst lückenlos nachgeholt werden können, übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter zusätzlichen Stütz- bzw. Nachhilfeunterricht. Außerdem bieten die umschulungsbegleitenden Hilfen eine individuelle Lernprozessbetreuung und ein Coaching, was Abbrüche vermeiden und den Erwerb des Berufsabschlusses sicherstellen soll. Dieses Angebot ist für den Unternehmer und den Einzelumschüler kostenfrei. Die Aufwendungen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.

Betriebe die bis heute noch keine geeigneten Ausbildungsbewerber gefunden haben, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden, um gemeinsam die Möglichkeit abzuklären, ob der freie Ausbildungsplatz mit einem jungen Erwachsenen in Form einer betrieblichen Einzelumschulung besetzt werden kann. Hierbei unterstützen die persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice.



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Jul31

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