Über 3.000 Menschen haben im vergangenen Jahr in Sachsen gestreikt

Streiks müssen der Arbeitsagentur gemeldet werden

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Streiks müssen der Arbeitsagentur durch die Unternehmen rechtzeitig angezeigt werden. Damit wird die Neutralität der Arbeitsvermittlung gesichert. Arbeitsagenturen und Jobcenter dürfen nur im Ausnahmefall auf freie Stellen in streikende Betriebe vermitteln.

Im Jahr 2014 haben insgesamt 26 sächsische Betrieben gestreikt. An diesen Streiks haben sich über 3.000 Beschäftigte beteiligt.

Insgesamt 3.221 Frauen und Männer aus 26 sächsischen Betrieben haben im vergangenen Jahr die Arbeit niedergelegt und gestreikt. 95,5 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer (3.077) haben weniger als eine Woche die Arbeit niedergelegt. 68 Menschen haben für die Dauer von sieben bis 24 Tagen gestreikt. 76 Arbeitnehmer haben für mehr als 24 Arbeitstage die Arbeit niedergelegt. Alle Streiks, die den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet wurden, umfassen einen Arbeitsausfall von 10.525 Arbeitstagen.

Arbeitgeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, müssen die Agentur für Arbeit unverzüglich über Beginn und Beendigung des Streiks informieren. Denn die Bundesagentur für Arbeit ist auch im Tarifstreit von Unternehmen zur Neutralität verpflichtet und darf in einen vom Arbeitskampf unmittelbar betroffenen Bereich nur dann vermitteln, wenn Arbeitsuchende und Arbeitgeber dies trotz des Hinweises auf den Arbeitskampf verlangen.

Alternativ können auch Gewerkschaften die Meldung von Streiks vornehmen.

Die erforderlichen Anzeigevordrucke sind im Internet (www.arbeitsagentur.de > Formulare > Entlassungen / Streiks) eingestellt.



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Jul02

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