TÜV SÜD Akademie: Endspurt für Berufskraftfahrer-Weiterbildung
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TÜV SÜD empfiehlt Lkw-Fahrern umgehende Teilnahme an Schulungen
Bis zum 10. September 2014 müssen Berufskraftfahrer die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolviert haben, die im Führerschein eingetragen wird. Nach diesem Zeitpunkt droht sowohl Fahrern ohne Schulungsnachweis als auch den zuständigen Transportunternehmen ein Bußgeld und der Lkw muss stehen bleiben. Da die Frist bald abläuft, empfiehlt TÜV SÜD allen Fahrern, umgehend eine Weiterbildung zu absolvieren. Eine Fristverlängerung ist aufgrund der europäischen Gesetzesvorgabe ausgeschlossen.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt für den Nah- und Lieferverkehr sowie für Produktions-, Handels- und größere Handwerksbetriebe, die Fahrer teilweise für gewerbliche Transporttätigkeiten einsetzen. Wer keinen Schulungsnachweis vorweisen kann, muss ab dem 10. September 2014 beim ersten Vergehen mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall den vierfachen Betrag. Bei weiteren Vergehen können bis zu 5.000 bzw. 20.000 Euro fällig werden. Ab dem jeweiligen Eintragungsdatum ist die Schulung alle fünf Jahre zu wiederholen.
TÜV SÜD hat für die Weiterbildung fünf Module à sieben Stunden entwickelt und bietet diese entweder als kompaktes Wochenseminar oder in zeitlich flexiblen Tagesseminaren an. Ausführliche Beratung, Termine und Infos gibt es unter www.tuev-sued.de/… sowie bei Mathias Wichary, Telefon 0711 / 7005-344, E-Mail: mathias.wichary@tuev-sued.de.
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