Hochschule Bayern bewertet die Erfahrungen mit der eigenständigen Ausübung des Berufungsrechts durch die Hochschulen positiv

Der Verbund der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften spricht sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung aus

Pressemeldung der Firma Hochschule Bayern

„Mit der Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen wurden nicht nur die Berufungsverfahren verkürzt, sondern die Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Hochschulen bei der Personalgewinnung deutlich verbessert. Das war umso wichtiger als in der Phase des intensiven Hochschulausbaus die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen als Arbeitgeber unbedingt zu stärken war“, sagte Prof. Dr. Michael Braun, Vorsitzender von Hochschule Bayern e.V. und Präsident der Technischen Hochschule Nürnberg. „Aufgrund dieser positiven Erfahrungen spricht sich Hochschule Bayern dafür aus, das Berufungsrecht auch weiterhin bei den Hochschulen zu belassen, und bittet den Landtag entsprechend zu entscheiden.“

Übertragung des Berufungsrechts

Im Rahmen eines Modellversuchs wurde im Jahr 2009 die Möglichkeit geschaffen, das Berufungsrecht vom Staatminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an die Hochschulen zu delegieren. Befristet bis Ende September 2015 erfolgte auf Antrag der jeweiligen Hochschule die Übertragung der Ernennungszuständigkeit für Professoren und Professorinnen auf die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen.

Erfolgreiche Evaluation der Delegation

Das bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) führte Ende 2013 eine Evaluation der Auswirkungen dieser neuen Zuständigkeitssituation durch. Trotz einer Verdopplung der Zahl der Verfahren gegenüber dem Vergleichszeitraum konnte z.B. eine deutliche Verkürzung der Dauer von Berufungsverfahren nachgewiesen werden. Die starke Zunahme war sowohl dem ambitionierten bayerischen Ausbauprogramm als auch einer intensiven Altersnachfolge geschuldet. Der durchschnittliche Anteil der nach wie vor streng qualitätsgeleiteten Berufungsverfahren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die z.B. innerhalb eines Jahres abgeschlossen wurden, hatte sich von 36 auf 52 Prozent erhöht. Der durchschnittliche Anteil der Berufungsverfahren, in denen innerhalb von zwei Monaten eine erste Entscheidung auf der zentralen Ebene (vorher: Ministerium, aktuell: Hochschulleitung) erfolgte, ist an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sogar von 25 auf 67 Prozent angestiegen. „Dem IHF zufolge kann diese Zeitverkürzung der Übertragung des Berufungsrechts an die Hochschulen zugeordnet werden. Die Analyse lässt insgesamt auch den Rückschluss zu, dass die Hochschulen das Berufungsrecht sehr bewusst und verantwortungsvoll ausgeübt haben“, ergänzt Prof. Dr. Michael Braun.

Weitere Informationen zur Evaluierung der Übertragung des Berufungsrechts auf die bayerischen Hochschulen durch das Bayerische Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) finden Sie unter: http://www.ihf.bayern.de/81/.



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Jun27

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