Ja zum Meister – Handwerk ist Garant für Wachstum

Resolution der Präsidenten der Handwerkskammern Ostdeutschlands für qualifikationsabhängigen Zugang zum Handwerk

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Dresden

Die Präsidenten der Handwerkskammern der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich am 16. und 17. Mai 2014 in der Handwerkskammer Dresden getroffen, um über aktuelle Themen im Handwerk, zukünftige Entwicklungen und organisationspolitische Fragen zu diskutieren. Bei ihrem Treffen haben sie folgende Resolution zum Erhalt des Meisterbriefs als qualifikationsabhängigen Berufszugang verabschiedet:

Ja zum Meister – Handwerksordnung ist Garant für Wachstum, Beschäftigung und Ausbildung!

Die demokratisch gewählten Spitzenvertreter der ostdeutschen Handwerkskammern haben in Dresden intensiv über die Zukunft Europas und des Handwerks diskutiert. Die Handwerkskammerpräsidenten haben sich klar für einen qualifikationsabhängigen Zugang zum Handwerk ausgesprochen und entschieden „Ja zum Meister“ gesagt.

Die Meisterqualifikation steht für nachhaltiges Unternehmertum, engagierte Ausbildung, hohe handwerkliche Güte und gelebten Verbraucherschutz in Deutschland und Europa. Nur durch die Qualitätssicherung eines geregelten Zugangs kann das deutsche Handwerk als Motor des Mittelstandes im globalen Wettbewerb erfolgreich bestehen. Der Große Befähigungsnachweis vereint fundiertes fachpraktisches und fachtheoretisches Wissen mit betriebswirtschaftlichen und berufspädagogischen Kenntnissen. Als Unternehmerqualifikation ist der Meisterbrief ein traditionsreicher Bestandteil der deutschen Wirtschaftskultur sowie Grundlage für Kreativität, Individualität und Innovationsgeist im Handwerk.

Die Unternehmen der 41 zulassungspflichtigen Handwerke nach der deutschen Handwerksordnung sind nachweislich bestandsfester, bilden deutlich mehr Lehrlinge aus und stehen in der Breite für eine höhere handwerkliche Ausführungsgüte als vergleichbare Unternehmen. Allein 60 Prozent der Handwerksunternehmen im zulassungsfreien Bereich verschwinden nach fünf Jahren wieder vom Markt.

Die Präsidenten der Handwerkskammern der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf, sich im Europäischen Rat und Ministerrat sowie über den Bundesrat entschieden für den Erhalt der Zugangsregelungen im Handwerk und für die Stärkung des dualen Systems zu positionieren. Das System der dualen Berufsausbildung ist in Anbetracht der hohen Jugendarbeitslosigkeit in einer Reihe europäischer Mitgliedsstaaten ein Beitrag zur Sicherung von Beschäftigung und zur Wahrung des sozialen Friedens.

An alle künftigen Mitglieder des Europäischen Parlaments ergeht die Forderung, sich für ein gemeinsames Europa der besten Ideen und der gemeinsamen Werte einzusetzen. Der geregelte Berufszugang im deutschen Handwerk ist statistisch belegbar ein wirtschaftlicher Stabilitätsfaktor. Das Europäische Parlament als direkt demokratisch legitimiertes Organ der Europäischen Union sollte den Dirigismus der Europäischen Kommission, der auch der aktuellen Evaluierung der reglementierten Berufe zugrunde liegt, eindeutig in die Schranken weisen.

In Ostdeutschland bestehen derzeit 127.000 Handwerksbetriebe im zulassungspflichtigen Bereich der Handwerksordnung und bilden 38.000 Lehrlinge aus.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden
Telefon: +49 (351) 4640-30
Telefax: +49 (351) 4719188
http://www.hwk-dresden.de

Ansprechpartner:
Klemens Deider
Leiter Pressestelle / Pressesprecher
+49 (351) 4640-406



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Mai16

Comments are closed.