Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas stellen Leitlinien für ein Gesetzesvorhaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen vor

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland ist leider häufig noch nicht Wirklichkeit geworden. Frauen verdienen nicht nur strukturell bedingt weniger als Männer, sondern nach wie vor sind auch nur wenige Frauen in Führungspositionen von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung vertreten.

Heute haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas gemeinsam Leitlinien für ein Gesetzesvorhaben für eine gerechte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen vorgelegt, damit die Führungsetagen in Deutschlands Unternehmen weiblicher werden.

„Viele Jahre wurde diskutiert und debattiert. Doch viel zu wenig ist passiert. Ich bin froh, dass jetzt Schluss ist mit freiwilligen Vereinbarungen und wir das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen auf den Weg bringen, damit mehr hervorragend qualifizierte Frauen Führung übernehmen“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

„Wir haben heute die am besten ausgebildeten Frauen überhaupt. Das muss sich endlich auch in den Chefetagen wiederspiegeln. Da wollen wir mit der verbindlichen Quote helfen“, betont Bundesjustizminister Heiko Maas.

Das Gesetzesvorhaben enthält mehrere Teile: Zum einen werden mehr als 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen verpflichtet, ab dem Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in ihren Aufsichtsräten zu erfüllen. Zum anderen müssen sich Unternehmen, die nur eine der beiden Voraussetzungen erfüllen – also entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind – ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Die Zielvorgaben sind sowohl für den Aufsichtsrat, für den Vorstand und als auch für die obersten Management-Ebenen festzulegen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt, dass sie hinter ihren jetzigen Stand nicht zurückfallen und ihre Fortschritte regelmäßig veröffentlichen müssen.

Was von den Unternehmen der Privatwirtschaft verlangt wird, soll erst recht für den Öffentlichen Dienst gelten. Vorgesehen ist deshalb, auch die gesetzlichen Regelungen für den Bundesdienst zu schärfen. Dazu werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetzes von 1994 modernisiert und fortentwickelt. Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen mit gutem Beispiel vorangehen.

Das Gesetzesvorhaben wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht, damit es 2015 in Kraft treten kann. Einzelheiten hierzu können den Leitlinien entnommen werden, die unter www.bmjv.de und www.bmfsfj.de zum Download bereit stehen.



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Mrz25

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