Matschie fordert Aufhebung des Kooperationsverbots in allen Bildungsbereichen: „Aufweichung nur bei Hochschulen reicht nicht“

Pressemeldung der Firma Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Eine Grundgesetzänderung beim Kooperationsverbot von Bund und Ländern in allen Bildungsbereichen hat Bildungsminister Christoph Matschie heute in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags gefordert. „Die von der Bundesregierung diskutierte Aufweichung des Kooperationsverbots allein im Hochschulbereich reicht nicht aus. Notwendig ist auch eine dauerhafte Zusammenarbeit bei der frühkindlichen Bildung und im Schulbereich“, so der Minister. Nur so könne sowohl die wachsende Zahl von Studierenden als auch der notwendige Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen und Kita-Plätzen bewältigt werden, erklärte der Minister.

Nach seinen Worten muss mit der Aufhebung des Kooperationsverbots eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Bildungsfinanzierung der Länder einhergehen. „Länder und Kommunen in Deutschland tragen 90 Prozent der öffentlichen Bildungsausgaben. Der Bund muss uns für die Erfüllung dieser Aufgabe finanziell besser ausstatten“, so der Minister. Er forderte die Bundesregierung auf, sich endlich ihrer Verantwortung zu stellen: „Es genügt nicht, die Bildungsrepublik auszurufen, man muss auch entsprechend handeln“, so Matschie.

Matschie nahm zusammen mit der Schulministerin von Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann, als Ländervertreter an der Bundestagsdebatte teil. Die Rede von Minister Christoph Matschie im Internet: http://dbtg.tv/fvid/1693042.



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Mai10

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