Pflegezeit ist nicht frei wählbar
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Seit der Pflegereform 2008 können Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt sind bis zu sechs Monaten unbezahlt aus dem Job aussteigen, um kranke Angehörige zu pflegen. Dazu muss der Arbeitnehmer die Pflegezeit zehn Tage vor beginn ankündigen. ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass sich die Pflegezeit nicht splitten und frei wählen lässt. In einem konkreten Fall wollte ein Arbeitnehmer sich im Juni 2009 umseine pflegebedürftige Mutter kümmern; der Arbeitgeber stimmte zu. Als der Beschäftigte im Dezember des gleichen Jahres erneut eine Pflegezeit anmeldete, lehnte der Arbeitgeber jedoch ab. Zu Recht, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. Arbeitnehmer müssen die Pflegezeit in einem Zeitraum nehme und können sie nicht aufteilen, auch wenn die sechs Monate noch nicht aufgebraucht sind (BAG, 9 AZR 348/10).
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