Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Mit den Konjunkturpaketen hatte die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Diese Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Nun endet diese Regelung früher. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Endedatum der Sonderregelungen auf den 31. Dezember 2011 vorverlegt.

„Zum Jahresbeginn 2012 gilt weitestgehend wieder das Recht vor der Wirtschaftskrise für konjunkturelle Kurzarbeit in Unternehmen“, so der Sprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner.

Das bedeutet im Einzelnen: Arbeitgeber tragen wieder allein die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld. Der Arbeitsausfall ist nur dann erheblich, wenn für mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts ausfallen. Betriebliche oder tarifliche Regelungen zur Bildung von Minussalden bei Arbeitszeitschwankungen sind vor der Nutzung von Kurzarbeit grundsätzlich auszuschöpfen. In Betrieben der Bauwirtschaft entfällt damit die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte. In Betrieben des Gerüstbaus entfällt diese Erstattung komplett. Zeitarbeitsunternehmen können keine konjunkturelle Kurzarbeit durchführen.

„Betroffene Unternehmen, die entweder bereits in Kurzarbeit sind oder Kurzarbeit anzeigen wollen wenden sich bitte an unser Team für Kurzarbeitergeld unter der Telefonnummer 0341 913 4808“, empfiehlt Leistner.

www.arbeitsagentur.de – Unternehmen – Finanzielle Hilfen – Kurzarbeitergeld



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Dez13

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