Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe

Erhöhter Regelbedarf wird automatisch ausgezahlt

Pressemeldung der Firma Agentur für Arbeit Karlsruhe

Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV“). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro. Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, aus.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden.

Eine gesonderte Vorsprache ist also nicht erforderlich.



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Dez09

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