Unternehmen können ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Beantragung von Arbeitslosengeld unterstützen

Pressemeldung der Firma Agentur für Arbeit Karlsruhe

Eine Entlassung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt. Unternehmen können ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber dabei unterstützen, wenn es gilt Arbeitslosengeld zu beantragen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Entlassung oft eine erhebliche Zäsur. Eine nachfolgende Arbeitslosigkeit wirft wichtige Fragen auf: Wie kann der Lebensunterhalt bestritten werden? Wie wird der weitere berufliche Weg aussehen?

Das Wichtigste ist die Fokussierung auf die neuen beruflichen Schritte. Dies gelingt am besten dann, wenn die finanziellen Fragen geklärt sind.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unterstützen ihre ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie die Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit zeitnah ausfüllen. Nur dann kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen und die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich voll und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt – auf die Arbeitsuche.

Die Arbeitsbescheinigung sollte unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Es ist übrigens nicht erforderlich den letzten Entgeltzeitraum zu bescheinigen, wenn dieser erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses abgerechnet wird. Die Bescheinigung kann also bereits vor der Abrechnung ausgefüllt werden.

Seit 2014 kann die Bescheinigung auch schnell und unkompliziert elektronisch ausgestellt werden. Dazu können die vorhandenen Meldewege genutzt werden. Weitere Informationen dazu finden sie unter http://www.arbeitsagentur.de/ in der Rubrik Unternehmen (Projekt BEA).



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Dez11

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