Handwerksarbeit ist Terminarbeit
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Hält sich ein Handwerker nicht an abgesprochene Termine, gerät er in Verzug. Dann haben Kunden unter Umständen den Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt laut ARAG Experten allerdings nur, wenn die zeitliche Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückzuführen ist. Wird er beispielsweise schwer krank und kann deshalb nicht mit der Arbeit beginnen, haben die Auftraggeber keine Ansprüche. Übrigens: Ist der Handwerker mit der Arbeit fertig, sollten die Auftraggeber die Arbeit gründlich prüfen. Sind die beauftragten Leistungen nicht in Gänze erbracht worden, müssen sie das schnell anmerken. Leistungen, die ohne einen Auftrag vom Handwerker erbracht worden sind, müssen die Kunden allerdings nicht bezahlen.
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