„Aufstocker“ sind meist ordentlich entlohnt

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

In den vergangenen Tagen ist vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderungsdebatte aus Rumänien und Bulgarien eine Diskussion über aufstockende Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich Hartz IV) aufgekommen. Dabei ist der Eindruck entstanden, es handelt sich bei den sogenannten Aufstockern immer um Beschäftigte mit einem geringen Stundenlohn. Dieser Rückschluss ist voreilig und unzulässig, da viele Lebensumstände und Rahmenbedingungen darüber entscheiden, ob Menschen ergänzende Leistungen erhalten oder nicht.

Arbeitnehmer, die zusätzlich Leistungen der Grundsicherung beziehen, arbeiten in der Regel zu regulären Stundenlöhnen. Darauf weist das Vorstandsmitglied der BA Heinrich Alt hin. „Aufstockende Leistungen werden gezahlt, wenn das Einkommen nicht zur Existenzsicherung reicht“, sagte Alt, „die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein. Zum Beispiel kann das bei Selbständigkeit, Teilzeitarbeit, bei Familien mit Kindern oder in Städten mit hohen Mieten der Fall sein, auch wenn der Stundenlohn völlig in Ordnung ist.“

Die Zahlen zeigen die differenzierte Lage der „Aufstocker“: Unter den rund 1,3 Millionen Menschen sind rund 350.000 Paare mit Kindern, knapp über 200.000 sind Alleinerziehende mit Kindern. Bei diesen Fällen kann man davon ausgehen, dass die aufstockenden Leistungen zumeist wegen der Kinder, oftmals verbunden mit Teilzeit, notwendig sind.

Ein Blick auf die Einkommen der „Aufstocker“: Rund 230.000 verdienen zwischen 450 und 850 Euro im Monat, rund 170.000 zwischen 850 und 1.200 Euro im Monat – dabei dürfte es sich überwiegend um Teilzeitkräfte handeln. Knapp 150.000 verdienen über 1.200 Euro. Rund 650.000 Menschen, die aufstockende Leistungen beziehen, sind in Mini-Jobs (maximal 450 Euro pro Monat bei maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche).

Es gibt aus Sicht der BA keinen Beleg dafür, dass Migrantinnen und Migranten mit aufstockenden Leistungen generell als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Die weitaus überwiegende Zahl der Bulgaren und Rumänen arbeiten in Deutschland ohne aufstockende Leistungen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
+49 (911) 179-2218



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jan17

Comments are closed.