Drei neue Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

.

– Experten für alle Fälle

– Neutralität ist oberstes Gebot

– Kammerpräsident Tschischka: Sachverständigenwesen von unschätzbarem Wert

Der Präsident der Handwerkskammer Mannheim, Walter Tschischka, hat drei neue Sachverständige in verschiedenen Handwerksberufen öffentlich bestellt und vereidigt. Damit stehen in der Region Rhein-Neckar-Odenwald nun insgesamt 122 Sachverständige in 41 handwerklichen Berufen für eine objektive und unabhängige Beurteilung zur Verfügung.

Sie seien, so Tschischka, „Experten für alle Fälle“. Wenn sich Handwerker und Kunde nicht einig seien, sorgen Sachverständige mit ihren Gutachten und Stellungnahmen für Klarheit und schlichten Streitfälle möglichst noch vor dem Gang zum Gericht.

Bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wurden die geprüften Kandidaten daher auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und der einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung, wie auch die besondere Sachkunde, bieten Gerichten, Behörden und Betrieben sowie privaten und sonstigen Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens, und die ständige Fortbildungspflicht macht den Sachverständigen zu einem Fachmann auf der Höhe der Zeit.

„Als Sachverständiger entscheiden Sie auch über die handwerkliche Qualität und damit über den Standard handwerklicher Leistung“, machte Tschischka deutlich. Sachverständige lieferten, so der Kammerpräsident weiter, die entscheidenden handwerklichen Fakten, die dann – etwa vor Gericht – zu einem Urteil führen können. „So ist das Sachverständigenwesen von unschätzbarem Wert für das Handwerk der Region“, brachte er es auf den Punkt.

Dabei werde den Sachverständigen großes Fachwissen ebenso abverlangt wie Sensibilität im Umgang mit der Aufgabe, aber auch im Umgang mit den Menschen. Und selbst wenn 70 Prozent des Wissens im Computer untergebracht würden, so sei die Intuition des Sachverständigen nicht durch den besten Computer zu ersetzen.

Als „Stärke der Selbstverwaltung“ bezeichnete Tschischka die drei neuen Sachverständigen, die zusammen mit ihren rund 1.000 Kollegen in Baden-Württemberg – allein 122 Sachverständige sind in der Region Rhein-Neckar-Odenwald beheimatet – davon 102 aus meisterpflichtigen Handwerken und 20 aus Berufen der Anlage B1 und B2, nunmehr ihren Dienst tun werden.

„Die Kammer kommt mit dieser Bestellung einer gesetzlichen Verpflichtung nach“, erläuterte Tschischka weiter, „und gewährleistet somit, dass quer durch alle Handwerksgruppen, angefangen vom Augenoptiker bis hin zum Zweiradmechaniker, qualifizierte Experten stets klären können, ob eine handwerklich bewirkte Leistung vertragsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden technischen Normen erbracht worden ist“.

Danach vereidigte Tschischka folgende Sachverständige:

Cavallo, Peter

für das Maler-und Lackierer-Handwerk

aus Schwetzingen

Fischer, Florian

für das Maler- und Lackierer-Handwerk

aus Ladenburg

und

Wissutschek, Claus

für das Parkettleger-Handwerk

aus Mosbach



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de



Dateianlagen:
    • (von links): Peter Cavallo, stv. Hauptgeschäftsführer Jens Brandt, Claus Wissutschek, Florian Fischer und Kammerpräsident Walter Tschischka


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Nov27

Comments are closed.