Potenziale von Menschen mit Behinderung erkennen, fördern und gewinnbringend einsetzen

Es ist normal, verschieden zu sein

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Menschen mit einem Handicap haben es im Vergleich zu nicht behinderten Menschen schwerer, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sie sind leider häufig noch vielen Vorurteilen ausgesetzt. Richtig eingesetzt sind sie leistungsfähige, motivierte und engagierte Mitarbeiter.

Die Allianz „Arbeit + Behinderung“ hat in Sachen einzigartige Fördermöglichkeiten geschaffen, damit diese Frauen und Männer wieder in Lohn und Brot kommen.

„Der sächsische Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig und die Menschen mit Handicap haben bisher kaum von der positiven Arbeitsmarktentwicklung profitieren können. Dabei sind sie häufig gut qualifiziert, motiviert und nicht weniger leistungsfähig. Vielmehr sind sie – richtig eingesetzt – motivierte und engagierte Mitarbeiter“, erklärt Jutta Cordt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit.

Während sich die Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 2005 bis 2012 nahezu halbiert hat, stieg sie bei den arbeitslosen Schwerbehinderten. Aktuell sind 10.893 schwerbehinderte Frauen und Männer arbeitslos gemeldet. Deren Anteil an der Gesamtarbeitslosigkeit liegt mit 5,7 Prozent auf einem steigenden Niveau und ist mehr als doppelt so hoch, wie im Jahresdurchschnitt 2005 (2,5 Prozent).

Bis 2025 wird die Zahl der Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter um über 400.000 zurückgehen. Damit fehlt ein Teil der Arbeitskräfte, die zur Produktivität und Konkurrenzfähigkeit der sächsischen Betriebe beitragen.

Deshalb müssen künftig alle Fachkräftereserven noch mehr als bisher genutzt werden. Dazu gehören auch die schwerbehinderten Menschen. Aktuell haben fast achtzig Prozent der schwerbehinderten Arbeitslosen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss.

Im Jahr 2011 waren in sächsischen Betrieben 32.932 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten besetzt. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 4,1 Prozent.

Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Frauen und Männern zu besetzen. Damit wird in Sachsen die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt. Seit Jahren liegt sie auf etwa demselben Niveau – so beispielsweise im Jahr 2005 bei 3,8 Prozent.

Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote (Ist-Quote) und von der Arbeitsplatzzahl. Sie liegt für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zwischen 105 und 290 Euro im Monat.

„Ich würde es begrüßen, wenn Menschen mit Handicap bei der Personalauswahl mehr als bisher berücksichtigt werden. Beratung zu technischen Hilfsmitteln und zu finanzieller Unterstützung erhalten die Personalentscheider von der Agentur für Arbeit“, so Cordt abschließend.

So wird beispielsweise durch den Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen das Arbeitsentgelt für zwei Jahre bis zu 70 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung gezahlt. In besonderen Fällen kann dieser Eingliederungszuschuss bis zu 96 Monate gezahlt werden.

Die am 3. Dezember 2010 gegründete „Allianz Arbeit + Behinderung“ besteht aus insgesamt 21 Partnern und hat zusätzliche, bundesweit einzigartige Fördermöglichkeiten zur Einstellung von Menschen mit Handicap ins Leben gerufen.

Durch das Sächsische Arbeitsmarktprogramm werden zusätzliche Beschäftigungsprämien bis zu 3.000 Euro für die Einstellung in Arbeit und bis zu 4.000 Euro für die Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden gezahlt. Durch die Förderung „Inklusion“ werden bestehende Förderungen bei neu eingerichteten Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf bis zu 10.000 Euro aufgestockt. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über den gemeinsamen Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagenturen.

Zusätzlich unterstützen die Technischen Berater der Bundesagentur für Arbeit bei der Planung und Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.

Hintergrundinformationen:

Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, am Leben der Gesellschaft teilzuhaben, sie gehören in die Mitte der Gesellschaft! Es leben rund 356.000 Menschen mit einer Behinderung in Sachsen. Fast die Hälfte (45,4 Prozent) dieser Menschen sind im erwerbsfähigen Alter. Sie begegnen uns im Alltag als Kollegen, als Kunden, im Freundes- und Familienkreis.

Zeitreihe zu den Beschäftigungsquoten in Sachsen:

Jahr Prozent

2003: 3,5%

2004: 3,7%

2005: 3,8%

2006: 3,7%

2007: 3,7%

2008: 3,8%

2009: 3,9%

2010: 4,0%

2011: 4,1%

Fördermöglichkeiten im Detail:

Die Arbeitsagenturen können Einstellungen von Menschen mit Handicap finanziell unterstützen. Neben dem klassischen Eingliederungszuschuss, gibt es eine spezielle Variante für Menschen mit Handicap und zusätzlich die SAP-Förderung. Ergänzend dazu können Betriebe Zuschüsse aus dem Fördertopf „Inklusion“ beantragen, so das pro Einstellung bis zu 10.000 Euro gefördert werden.

Beantragt werden diese Leistungen vor der Einstellung beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen

Bis zu 2 Jahre kann der Betrieb bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes gefördert bekommen. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen kann die Förderung sogar bis 60 Monate erfolgen, bei über 55 Jährigen bis zu 96 Monaten.

Hinweis: Nach 24 Monaten setzt die jährliche 10-Prozent-Degression ein. Die Nachbeschäftigungspflicht entfällt bei der Einstellung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.

SAP – Sächsisches Arbeitsmarktprogramm

Je nach Betriebsgröße wird nach Auslaufen der Probezeit eine Erstprämie bis zu 2.000 Euro und nach einem weiteren Jahr eine Zweitprämie mit bis zu 1.000 Euro für die Einstellung eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten gezahlt. Ausbildungsverhältnisse werden mit bis zu 1.000 Euro pro Jahr gefördert.

INKLUSION

Unternehmen, die ältere schwerbehinderte Menschen auf einen neuen Arbeitsplatz einstellen oder neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen schaffen, erhalten ergänzend zum Sächsischen Arbeitsmarktprogramm eine zusätzliche Förderung bis maximal 10.000 Euro. Die Initiative Inklusion ergänzt die Förderung von Unternehmen nach dem Sächsischen Arbeitsmarktprogramm und wird finanziert aus Mitteln des Ausgleichsfonds.

Technische Berater

Mitarbeiter aus den Agenturen für Arbeit sind Spezialisten in der Einrichtung von geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap. Die technischen Berater klären gemeinsam mit Arbeitgebern vor Ort, unter welchen Bedingungen die Beschäftigung von Menschen mit Handicap möglich ist. Zudem geben sie Informationen und leisten Unterstützung bei Beantragung von Zuschüssen für die richtige Arbeitsplatzgestaltung.

Mitglieder der Allianz Arbeit + Behinderung:

1. Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

2. Deutscher Gewerkschaftsbund – Bezirk Sachsen

3. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

4. Handelsverband Sachsen

5. Handwerkskammer Chemnitz

6. Handwerkskammer Dresden

7. Handwerkskammer zu Leipzig

8. Industrie- und Handelskammer Chemnitz

9. Industrie- und Handelskammer Dresden

10. Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

11. Kommunaler Sozialverband Sachsen

12. Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V.

13. Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen

14. Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit

15. Sächsischer Landkreistag e.V.

16. Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport

17. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

18. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

19. Sächsischer Städte- und Gemeindetag e.V.

20. Unternehmerverband Sachsen e.V.

21. Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e.V.



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Sep26

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