Leiharbeit: Verbindliche Quoten bei Investitionsförderungen nötig

12.000 Leiharbeiter im Land Bremen / 60 Prozent sind weniger als drei Monate beschäftigt

Pressemeldung der Firma Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Mehrheit der Leiharbeiter im Land Bremen ist nicht einmal drei Monate beim Verleihunternehmen beschäftigt, wie eine aktuelle Auswertung der Arbeitnehmerkammer Bremen zeigt. Von den derzeit rund 12.000 Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche sind knapp 60 Prozent weniger als zwölf Wochen bei einer Leiharbeitsfirma angestellt, davon mehr als acht Prozent sogar weniger als eine Woche. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wird zudem nur etwa jeder sechste Leiharbeiter von den Entleihbetrieben übernommen. „Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Leiharbeit, anders als häufig dargestellt, keine dauerhafte, sichere Beschäftigung ist oder den Einstieg in eine solche bietet“, betont Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Bremen hat höchste Leiharbeitnehmerquote

Seit dem Ende der Finanzkrise 2009 boomt im Land Bremen die Leiharbeit, hier ist nach aktuellen Zahlen jeder dritte neue Arbeitsplatz entstanden. Damit hat sich die Zahl der Leiharbeiter in den vergangenen sieben Jahren verdoppelt. Mit einem Anteil von 4,1 Prozent der Beschäftigten hat Bremen die höchste Leiharbeitnehmerquote unter allen Bundesländern. „Um einen weiteren Anstieg zu verhindern, muss die Landespolitik ihre bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen“, fordert Ingo Schierenbeck. Dazu gehöre es etwa, die Investitionsförderungen für Unternehmen an eine Obergrenze für die Anzahl der Leiharbeiter in den Betrieben zu knüpfen – also eine Leiharbeiterquote einzuführen. Darüber hinaus sollte sich Bremen auch auf Bundesebene dafür einsetzen, die Deregulierung auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu korrigieren.

Um die Situation der Leiharbeiter zu verbessern, fordert die Arbeitnehmerkammer, Leiharbeitnehmer bezüglich der Löhne und der Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft gleichzustellen und die Höchstdauer der Überlassung zu begrenzen. Zudem sind stärkere Kontrollen der Leiharbeitsanbieter nötig, um missbräuchliche Beschäftigungspraktiken zu verhindern. Die Arbeitnehmerkammer begrüßt zwar die Einführung des Mindestlohns in der Leiharbeitsbranche – grundsätzlich führt aber kein Weg an einem gesetzlichen, bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro vorbei.

Jung, männlich, gering qualifiziert

Leiharbeit ist hauptsächlich männlich, jung und tendenziell geringer qualifiziert. Eingesetzt werden Leiharbeiter vor allem für Hilfstätigkeiten im Fertigungsbereich. Dort arbeitet knapp ein Drittel aller Leiharbeiter. Aber auch in Metallberufen und als Elektriker sowie als Lager- und Transportarbeiter sind Leiharbeiter tätig. Dem Fertigungsbereich kommt eine Schlüsselrolle bei der Leiharbeit zu. „Wir begrüßen die Einführung der Gleichbehandlung der Leiharbeiter und eine Begrenzung des Anteils der Leiharbeiter bei den Stahlwerken oder bei Mercedes auf tarifvertraglicher Basis. Diese Regelungen müssen aber nun auch in weiteren Betrieben und Branchen umgesetzt werden“, fordert Ingo Schierenbeck.



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Dez13

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