Berufsausbildungsbeihilfe
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Korrekte Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei der Arbeitsagentur. Die Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe stehen nicht als Download zur Verfügung
Schnell bei Google gesucht und schon hat man den gewünschten Antrag für eine Sozialleistung gefunden? Was für viele wünschenswert und unbürokratisch erscheint, birgt für den Antragsteller oft erhebliche Risiken. „Beim Herunterladen eines Vordruckes von irgendeiner Internetadresse kann man nicht davon ausgehen, den aktuell gültigen Antrag gefunden zu haben“, warnt der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Leipzig Hermann Leistner zur Vorsicht. Zudem können bei der Verwendung falscher Anträge erhebliche finanzielle Nachteile die Folge sein. Bei der Beantragung der Berufsausbildungsbeihilfe gibt es kurze Verjährungsfristen. Auszubildende sollten deshalb auf Nummer sicher gehen und den Antrag bei ihrer jeweiligen Arbeitsagentur bestellen.
Die Bestellung kann schriftlich, telefonisch oder auch online erfolgen. Die Vordrucke schickt die Arbeitsagentur zu. Daneben kann man die Vordrucke auch persönlich bei jeder Agentur für Arbeit abholen.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt zur Gewährleistung der Rechtssicherheit generell keine Antragsformulare für Berufsausbildungsbeihilfe im Internet zum Download zur Verfügung. Die von Dritten eingestellten Anträge sind oft veraltet und finden bei den Agenturen für Arbeit keine Anerkennung. Um die erforderlichen aktuellen Vordrucke zu erhalten, sollten sich Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen möchten, immer an ihre Agentur für Arbeit wenden.
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Bundesagentur für Arbeit
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Telefax: +49 (911) 179-2123
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Aug15