Vier Kammern sprechen sich für eine Einzellos-Vergabe beim Bau des Schulstandortes Dresden-Tolkewitz aus
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Appell an Dresdner Stadträte gerichtet
In der morgigen Sitzung des Dresdner Stadtrates geht es unter Punkt 21 um die „Festlegung des Ausschreibungsverfahrens und Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für den Bau und Betrieb der 32. Mittelschule und des Gymnasiums Tolkewitz (Schulstandort Tolkewitz)“. Knackpunkt ist dabei, dass die Stadt bei der Realisierung des Projektes bisher das Ziel verfolgt, den Gesamtauftrag wider den Grundsätzen des bundesdeutschen Vergaberechts an einen Generalübernehmer (GÜ) zu vergeben. Die Verwaltung gibt fehlende personelle Kapazitäten als Grund für diese Herangehensweise an.
In einer gemeinsamen Initiative und im Interesse des regionalen Mittelstandes sprechen sich dagegen die Handwerkskammer Dresden, die Industrie- und Handelskammer Dresden, die Architektenkammer Sachsen sowie die Ingenieurkammer Sachen aus. Dazu die vier Kammerpräsidenten: „Im Namen der Vier-Kammern- Initiative appellieren wir an die Dresdner Stadträte, den Bau des Gymnasiums Tolkewitz im mittelstandsgerechten Einzellosverfahren sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase zu vergeben. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch.“
In einem Brief an die Fraktionen des Dresdner Stadtrates sowie an Oberbürgermeisterin Helma Orosz haben die vier Kammern die Vorteile ihres Vorschlages aufgelistet und gleichzeitig betont, dass es für die Kammern das oberste Ziel ist, die Schulkapazitäten der Landeshauptstadt fristgerecht in Betrieb zu nehmen. Die Vorteile der Einzelvergabe:
1. Schnelle Realisierung des Bauprogramms
Das durch die Kammern vorgeschlagene System der Projektrealisierung hat erhebliche zeitliche Vorteile gegenüber der GÜ-Vergabe.
2. Flexible Gestaltung der einzelnen Verfahrensschritte
Bei einer Einzelvergabe kann durch eine Parallelisierung einzelner Verfahrensschritte stets flexibel reagiert und das Projekt weitergeführt werden. Bei einer Gesamtvergabe kommt es zu einem vollständigen Baustopp, sollten sich einzelne Verfahrensschritte verzögern.
3. Bessere Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten durch die Stadt
Die Landeshauptstadt behält bei der Einzelvergabe stets die vollständige Kontrolle über ihr Schulbauprogramm. Bei der Gesamtvergabe gibt sie diese ab.
„Wir fordern alle Stadträte auf, über Fraktionsgrenzen hinweg dem Votum des Finanzausschusses zu folgen und verantwortungsbewusst für eine fristgerechte Fertigstellung durch den Mittelstand zu entscheiden“, heißt es von Seiten der Kammern.
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Jul10