Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg

Jetzt Anträge für das Jahr 2014 stellen

Pressemeldung der Firma Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2014 beantragen. Bis zum 30. September 2013 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 15. November 2013.

Es gelten die aktuellen Förderschwerpunkte: Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Maßnahmen, die Zeitzeugenaussagen erfassen und sichern. Vorrang haben außerdem Vorhaben der Forschung und Dokumentation an den einzelnen Gedenkstätten, Projekte der Vernetzung der Gedenkstätten sowie Übersetzungsarbeiten. Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.

Die Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de, Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Gedenkstättenarbeit

Paulinenstraße 44-46

70178 Stuttgart

Telefon 0711/164099-31, Fax -55,

christina.schneider@lpb.bwl.de

Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.



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Jun13

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