Drastische Kürzungen gehen zulasten der Arbeitslosen

Bund beschließt Neuregelungen der Arbeitsmarktpolitik

Pressemeldung der Firma Arbeitnehmerkammer Bremen

Heute werden auf Bundesebene die letzten Weichen gestellt für eine Neuregelung der Arbeitsmarktpolitik. Zum einen werden im Bundestag im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts drastische Kürzungen für die Arbeitsförderung von Hartz-IV-Empfängern beschlossen. Zum anderen ist im Bundestag die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente endgültig verabschiedet worden. „Beide Entscheidungen gehen zulasten arbeitsloser Menschen, weil sie künftig weniger Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt haben“, kommentiert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Zu den Verlierern gehören insbesondere Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger.“

Aufgrund der Neuregelungen sinken im kommenden Jahr die für die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven für Arbeitsförderung zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zum Jahr 2010 voraussichtlich um 33,2 Millionen Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 35 Prozent. „Dies ist deshalb besonders dramatisch, weil die Zahl der Hartz-IV-Arbeitslosen seit 2010 im Land Bremen bei mehr als 31.000 stagniert“, betont Schierenbeck. Die Chance dieser Menschen, künftig durch eine individuelle und nachhaltige Förderung wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen, würden deutlich beschnitten. Denn wenn bislang zwei von drei Arbeitslosen eine Chance auf Förderung erhalten, wird es künftig nur noch einer von dreien sein. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn nicht an der Qualität und der Dauer der Förderung gespart wird.

Nach Auffassung der Arbeitnehmerkammer kann sich gerade Bremen eine Verschlechterung bei der Förderung und Unterstützung arbeitsloser Menschen nicht leisten. Das Land Bremen muss deshalb prüfen, eigene Mittel für die Arbeitsförderung zur Verfügung zu stellen, um Spielräume für regionale Schwerpunktsetzungen zu erhalten. Dabei kann es aufgrund der Haushaltsnotlage nicht darum gehen, die Bundeskürzungen komplett zu kompensieren. Wenn aber zum Beispiel mit geförderter Beschäftigung in sozial benachteiligten Quartieren übergeordnete Politikziele des Senats – nämlich gegen die Spaltung der Stadt vorzugehen – verfolgt werden, könnte eine ergänzende Landesförderung erfolgen.

Außerdem werden mit der heutigen Entscheidung im Bundesrat die Instrumente zur Förderung neu geregelt. Nach Auffassung der Arbeitnehmerkammer werden die Änderungen den arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen nicht gerecht, vor allem im Hinblick auf den wachsenden Fachkräftebedarf, die Prekarisierung des Arbeitsmarktes, die wachsende Niedriglohnbeschäftigung und die gesunkene Aufstiegsmobilität. Darüber hinaus werden erfolgreiche Instrumente wie die Existenzgründungsförderung von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt und die Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter verschlechtert. „Die so genannte Reform ist nicht mehr als eine ideenlose Anpassung an die Einsparziele“, betont Schierenbeck. Damit werde die Chance vertan, Arbeitslosen einen qualifizierten Abschluss zu ermöglichen und sie so in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Dabei müssten Qualifizierung und Förderung angesichts des Fachkräftebedarfs eine hohe Priorität haben.“



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Nov25

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