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Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit
Hinweis zur aktuellen Berichterstattung der „Saarbrücker Zeitung“ und der „Frankfurter Rundschau“ zum Lebensunterhalt von unter 25jährigen Hartz-IV-Beziehern: Den Jugendlichen bleiben nicht nur 135 Euro zum Leben pro Monat. Zu diesem Betrag muss in den meisten Fällen das Kindergeld von mindestens 184 Euro hinzugerechnet werden. Wer kein Kindergeld erhält, erhält den vollen Hartz-IV-Regelsatz (14 bis 17jährige: 289 Euro, 18 bis 24jährige: 306 Euro).
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