Kündigung bedarf nicht immer der Schriftform

Pressemeldung der Firma ARAG SE

„Ich kündige!“ Ein Satz, den sich bestimmt jeder Arbeitnehmer schon einmal zu sagen gewünscht hat. Besser bleibt dies jedoch nur ein Gedanke, raten die ARAG Experten. Denn wer – wenn auch nur mündlich – vehement auf eine Kündigung besteht, darf sich nicht wundern, wenn diese auch durchgeführt wird. Diese Erfahrung machte eine Angestellte eines Frisörgeschäftes, die ihrem Arbeitgeber telefonisch fristlos kündigte. Hinsichtlich des hohen Arbeitsaufkommens und nahender Feiertage bat der Chef in einem zweiten Telefonat zumindest um Einhaltung der Kündigungsfrist. Ein „scheißegal“ bekam er zur Antwort. Daraufhin kündigte er seinerseits der Arbeitnehmerin außerordentlich. Deren im Gegenzug eingereichte Kündigungsschutzklage blieb auch im Berufungsverfahren erfolglos. Nach Meinung der Richter sei das Arbeitsverhältnis durch die zweifache Wiederholung der Kündigung durch die Mitarbeiterin beendet worden. Von einer mündlichen Spontankündigung könne man nicht ausgehen. Somit könne sich die Mitarbeiterin auch nicht darauf berufen, dies widerspreche dem Grundsatz nach „Treu und Glauben“ beziehungsweise dem „Verbot widersprüchlichen Verhaltens“ (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 8 Sa 318/11).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Okt09

Comments are closed.