Falsche Zahlungsaufforderung zum Geldwäschegesetz
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Seit dem 20. Januar 2020 sind zahlreiche Unternehmen von der „Organisation Transparenzregister e.V.“ per E-Mail angeschrieben worden. Diese Nachricht enthält die Betreffzeile: „Zahlungsaufforderung wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“. Es handelt sich hierbei um eine Falsch-Mail!
Die Handwerkskammer informiert wie folgt: „Es ist richtig, dass Unternehmen prüfen müssen, ob sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind. Gegebenenfalls fehlende oder bisher nicht erfolgte Eintragungen sind unverzüglich nachzuholen. Diese können jedoch direkt auf der Seite www.transparenzregister.de durchgeführt werden oder, soweit möglich, durch Ergänzungen im Handelsregister erfolgen. Eine ‚Hilfestellung‘ des zuvor genannten Vereins ist nicht notwendig und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass es sich laut der offiziellen registerführenden Stelle (Bundesverwaltungsamt – BVA (Transparenzregister)) um keine offizielle E-Mail des BVA handelt und keinerlei Zahlungen an die ‚Organisation Transparenzregister e.V.‘ zu leisten sind.
Zum besseren Verständnis haben wir Ihnen eine solche ‚Fake-E-Mail‘ als Anlage beigefügt.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
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Telefax: +49 (621) 18002-199
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Ansprechpartner:
Detlev Michalke
Pressesprecher
+49 (621) 18002-104
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
- Alle Meldungen von Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
- [PDF] Pressemitteilung: Falsche Zahlungsaufforderung zum Geldwäschegesetz
- [PDF] Beispiel einer Fake-Mail zur Eintragung in das Transparenzregister
Jan30