Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg
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Jetzt Anträge für das Jahr 2013 stellen
Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2013 beantragen. Bis zum 30. September 2012 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 16. November 2012.
Zu den aktuellen Förderschwerpunkten zählen pädagogische und didaktische Angebote sowie Maßnahmen, die Zeitzeugenaussagen erfassen und sichern. Vorrang haben außerdem Vorhaben der Forschung und Dokumentation an den einzelnen Gedenkstätten, Projekte der Vernetzung der Gedenkstätten sowie Übersetzungsarbeiten. Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.
Die Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de oder auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Paulinenstraße 44-46
70178 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31, Fax -55,
christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Stafflenbergstr. 38
70184 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 164099-0
Telefax: +49 (711) 164099-77
http://www.lpb-bw.de
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Jul09









