Alle Jahre wieder: Regelsatzerhöhung, die keine ist

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

In wenigen Wochen beginnt das neue Jahr und damit werden auch die Hartz-IV-Regelsätze um ein paar Euro angehoben. Auch der neue Satz von 416 Euro für Alleinstehende werde das Leben kein bisschen besser machen, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD) in seinem Kommentar.

Den Regelsatz für Alleinstehende um sieben und für Paare um insgesamt 12 Euro pro Monat anzuheben, ist weniger als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Auch mit sieben Euro mehr im Monat wird man einem Hartz-IV-Empfänger kein würdiges Leben ermöglichen. Und selbst wenn man es schafft diese sieben Euro im Monat zur Seite zu legen, so könnte man sich nach 15 Jahren schon einmal ein günstiges Elektrofahrrad leisten (derzeitige Preise angenommen). Das ist natürlich nur Theorie, denn die Erhöhung folgt der Preis- und Lohnentwicklung in Deutschland.

Damit Menschen, die nicht von Hartz-IV leben müssen, sich eine Vorstellung vom Lebensstandard machen können, wollen wir die Regelleistung eines Alleinstehenden einmal nach den vorgesehenen Prozentsätzen aufschlüsseln. Die Werte werden dabei gerundet.

Von den 416 Euro sind vorgesehen:

[b]• gut 31 % für Essen und Trinken 4,33 €/Tag

• rund 9 % für Kleidung 1,30 €/Tag

• rund 8,5 % für Energie und Haushalt 1,16 €/Tag

• etwa 12 % für Freizeit 1,66 €/Tag

• ca. 9 % für Kommunikation (Telefon, Internet, Porto) 1,30 €/Tag

• etwa 6 % für Auto, Bahn, Busverkehr 0,86 €/Tag

• 4 % für Gesundheit und Pflege 0,60 €/Tag

• etwa 2 % für Gaststättenbesuche 0,28 €/Tag

• und 0,5 % für Bildung (Bücher, Museumsbesuch, etc.) 0,05 €/Tag[/b]

Wer sich demnach ein Buch für 19,95 € kaufen möchte, müsste – genaugenommen – ein Jahr, einen Monat und vier Tage seinen Bildungsbetrag sparen. Und nun erinnern wir uns einmal an die Forderung der Politik nach mehr Bildung, um aus der Armut zu gelangen.



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Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist in Deutschland alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist in unserem Land, so zeigen Meinungsumfragen, bedauerlicherweise relativ schwach ausgeprägt. Unser Verein engagiert sich auch für Menschen, die auf Hilfe nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Wir unterstützen sie mit Rat und Tat und wollen so dazu beitragen, dass Berechtigten das Leben nicht noch zusätzlich erschwert wird.


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Nov23

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