TÜV SÜD schult zur neuen ASR V3
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Nicht ordnungsgemäß eingerichtete Arbeitsplätze sind häufig die Ursache für Gefährdung und Belastung im beruflichen Alltag. Um Unternehmer beim sicheren Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu unterstützen, gibt die Arbeitsstättenverordnung diverse Mindestanforderungen vor. Zur Erleichterung der Anwendung in der Praxis wurden zusätzlich die Arbeitsstättenregeln (ASR) veröffentlicht. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln an, kann er davon ausgehen, dass die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen dem aktuellen Stand entsprechen. Die TÜV SÜD Akademie bietet aktuell Schulungen zur neuen ASR V3 – Gefährdungsbeurteilung an.
Um seinen Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz stellen zu können, muss jeder Unternehmer mögliche Gefährdungen systematisch ermitteln und bewerten. Doch diese Gefährdungsbeurteilung ist in einer Arbeitswelt mit zunehmender Digitalisierung und neuen Arbeitsmodellen wie das Home-Office zunehmend schwierig. Daher aktualisiert auch der Gesetzgeber bestehende Verordnungen wie etwa die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier wurden Telearbeit, Bildschirmarbeit und mobiles Arbeiten neu definiert. In diesem Rahmen wurde im Juli 2017 auch die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht, die detailliert die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung beschreibt.
Um die Informationen kompakt zu vermitteln und aktuelle Tipps zur praktischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach geltendem Regelwerk im Arbeitsschutz zu geben, bietet die TÜV SÜD Akademie das eintägige Seminar „Gefährdungsbeurteilungen – Grundlage für den systematischen Arbeitsschutz“ an.
Weitere Informationen zu Schulung und Terminen sowie zur Anmeldung gibt es unter www.tuev-sued.de/akademie/arbeitssicherheit.
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