Ausbildungsordnungen aktualisiert und angepasst
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Kammerpräsident Jöst: "Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell und Exportschlager"
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte verschiedener Ausbildungsordnungen aktualisiert und angepasst. Diese traten am 1. August 2017 in Kraft.
Das betrifft für das Handwerk die folgenden Ausbildungsberufe:
Automobilkaufmann / Automobilkauffrau
Bürsten- und Pinselmacher / Bürsten- und Pinselmacherin
Fleischer / Fleischerin
Klavier- und Cembalobauer / Klavier- und Cembalobauerin
Verfahrenstechnologe / Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft
Hierzu erklärt der Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Alois Jöst: „Die duale Berufsausbildung ist ein Erfolgsmodell und ein Exportschlager. Und sie bietet eine sehr gute Zukunft, jenseits von Campus und Hörsaal. Karrieren im dualen Berufsbildungssystem stehen für einen frühen Berufseintritt, gute Verdienstmöglichkeiten und spannende Praxis. Damit die Ausbildungsordnungen auch künftig auf der Höhe der Zeit sind, wurden zahlreiche Ausbildungsordnungen aktualisiert und angepasst. Das Handwerk arbeitet kontinuierlich daran, junge Menschen für die duale Ausbildung zu begeistern. Das geht vor allem durch gute Ausbildungsbedingungen.“
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Weiterführende Links
- Originalmeldung von Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
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- [PDF] Pressemitteilung: Ausbildungsordnungen aktualisiert und angepasst
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