Hartz IV- „Aua“: Arbeitslos – umgeschult – arbeitslos

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Wer 58 Jahre alt ist, arbeitslos und seit einem Jahr kein Jobangebot mehr hatte, wird aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen. Das heiße aber nicht, dass diese Menschen nicht an diversen Maßnahmen teilnehmen müssten, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Der Sinn sei aber zweifelhaft, weil es auch nach der Umschulung keine Stellen für diese Klientel gebe.

Wer 50 Jahre jung ist, ist für den Arbeitsmarkt schon 50 Jahre alt. Und ganz alt ist der 50-jährige für das Jobcenter. Denn für diese Klientel gibt es keine echte Beschäftigung mehr. Der DSD-Geschäftsführer Uwe Hoffmann (www.mehr-hartz4.net): „Die Quote der älteren Arbeitnehmer hat sich in Deutschland in den letzten 20 Jahren nahezu verdreifacht. Wer dann aber seinen Job verliert, hat kaum mehr eine Chance.“

Menschen, die 58 Jahre jung sind und ein Jahr lang nicht vermittelt werden konnten, tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr auf. Das liegt an einer Arbeitsmarktsregelung von 1985, so Hoffmann. „Diese 58er-Regelung sollte ab 1985 die älteren Arbeitnehmer aus der Beschäftigung locken. Wer damals mit 58 arbeitslos wurde, brauchte sich nicht mehr um einen Job zu bemühen und bekam bis zur Rente Arbeitslosengeld, bzw. Arbeitslosenhilfe. Die hing zwar vom Einkommen ab, aber man konnte jederzeit mit einem Nebenjob aufstocken.“

Natürlich gehören die Fünfzigjährigen auch heute noch nicht zum alten Eisen. Dennoch ist ihre Vermittlung auf den Arbeitsmarkt oft auf atypische Beschäftigungen, wie Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit beschränkt. Uwe Hoffmann: „Wer mit 50 Jahren nach einer 30-jährigen Tätigkeit arbeitslos wird, hat es schwer. Ich verstehe nicht, warum man diese Menschen dann oft in eine Umschulung zwängt, obwohl diese Maßnahmen ebenso wenig Erfolg versprechen. Aber wer nicht teilnimmt, wird sanktioniert.“

Sanktionen sind aus der Sicht des DSD-Geschäftsführers sowieso verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. „Deshalb“, so Hoffmann, „sollte man generell alle Sanktionsbescheide von Experten prüfen lassen. Gerade dann, wenn man als älterer Arbeitsloser wegen der Teilnahmeverweigerung einer zweifelhaften Maßnahme bestraft werden soll“. Der DSD bietet Betroffenen kostenfreie Hilfe an.



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Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Fälle von Diskriminierung. Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen ist in Deutschland alltägliche Realität. Das Unrechtsbewusstsein bzw. die Sensibilität gegenüber dem Thema Diskriminierung ist in unserem Land, so zeigen Meinungsumfragen, bedauerlicherweise relativ schwach ausgeprägt. Unser Verein engagiert sich auch für Menschen, die auf Hilfe nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen sind. Wir unterstützen sie mit Rat und Tat und wollen so dazu beitragen, dass Berechtigten das Leben nicht noch zusätzlich erschwert wird.


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Jun13

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