Jobcentermaßnahmen: Realitätsfremd und nutzlos

Pressemeldung der Firma Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.

Schon im vergangenen Jahr rügte der Bundesrechnungshof (BRH) die Jobcenter, dass viele Maßnahmen nutzlos seien. Eine Maßnahme müsse den Arbeitssuchenden tatsächlich voranbringen, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). In der Realität seien viele Förderprogramme aber nur zufällig erfolgreich.

Die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Weiterbildungsprogrammen teilnehmen, ist schlecht. Das sagte der BRH schon Ende 2016. Mit einem hohen finanziellen Aufwand werden den Leistungsberechtigten nicht selten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die nutzlos sind. „Wenn man bedenkt, dass 39 Prozent der geprüften Jobcenter, bzw. Arbeitsagenturen die Ergebnisse der Maßnahmen noch nicht einmal dokumentieren und die Datensätze entsprechend aktualisieren, so ist das ein klarer Verstoß gegen die zentralen Vorgaben der Bundesagentur“, sagt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net).

Eine Maßnahme ist eine Handlung, mit der ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll. Nur welches Ziel das genau ist, wisse man oft nicht, so Hoffmann: „Wenn ein arbeitsloser Lkw-Fahrer Papierwürfel bastelt, oder als Ein-Euro-Jobber im Gemeindebeet Unkraut zupft, dann sind solche Maßnahmen für mich nichts weiter als wohlwollende Gefälligkeit gegenüber den Trägervereinen und Kommunen.“ Gleiches gilt für die immer wieder beliebten Bewerbungstrainings. „Uns sind Fälle bekannt, in denen Menschen solche Kurse zweimal besuchen mussten“, erklärt der DSD-Geschäftsführer. „Wenn aber jemand 300 Bewerbungen geschrieben hat und immer wieder auf Grund seines Lebensalters abgelehnt wird, was natürlich niemand so formuliert, dann wird auch ein weiteres Bewerbungstraining nur dem Trägerverein etwas bringen: nämlich Geld.“

Die Kritik Hoffmanns ist deutlich. Unsinnige und realitätsfremde Pflichtveranstaltungen sind die Regel, intensive Gespräche und das Erstellen von aktualisierten Bewerberprofilen die Ausnahme. „Der BRH hat die Mängel als groß und ursächlich dafür bezeichnet, dass die absolvierten Maßnahmen meist wirkungslos bleiben“, bemerkt Uwe Hoffmann. Dafür sind sie entsprechend teuer; die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen betragen durchschnittlich 6.000 Euro pro Person, so der BRH. Dass Betroffene oft keine Lust mehr haben, solche Pflichtveranstaltungen zu besuchen, sei verständlich. Die Sanktion bei Weigerung folgt auf dem Fuß. Besonders hart trifft es die unter 25-jährigen. Sie können schon bei der ersten Pflichtverletzung eine Vollsanktion erhalten. Uwe Hoffmann hält sich mit seiner Meinung nicht zurück: „Ein perfides System, das Betroffene irgendwann in die Niedriglohnindustrie zwingt. Das Motto sollte nicht mehr ‚Fördern durch Fordern’, sondern ‚Zwang durch Zermürbung’ heißen.“



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Apr19

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