Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2017

Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unab-hängiger Betriebsangehöriger e.V. (AUB), sagte heute anlässlich des von der AUB ausgerufenen Tages der betrieblichen Mitbestim-mung am 4. Februar 2017

Pressemeldung der Firma AUB e.V

Am 4. Februar 1920 trat das erste deutsche Betriebsrätegesetz in Kraft. Es wurde unter großen Opfern erstritten.

Fast in Vergessenheit geraten sind heute die Ereignisse während der Verhandlungen zu diesem Gesetz: Demonstrationen voller Gewalt und Aggression, die letztlich sogar zur Verhängung des Ausnahmezustandes führten.

Das Betriebsrätegesetz basierte auf der Überzeugung und dem Glauben an mündige, selbstbewusste Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Bisherige Industrieuntertanen wurden zu Industriebürgern, die aktiv am Arbeitsleben teilnehmen und die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mitwirken bzw. mitbestimmen können.

„Die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger versteht sich als unabhängige Vertretung einer modernen Arbeitnehmerschaft, für die betriebliche Lösungen im Vordergrund stehen.

Wir haben den Tag der betrieblichen Mitbestimmung am 4. Februar 2017 ins Leben gerufen, um an diejenigen zu erinnern, die 1920 für die gleichen Ziele gekämpft haben wie wir heute: selbstbewusste Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die betriebliche Lösungen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zum Wohle der Betriebe und der Beschäftigten aushandeln“, sagte Rainer Knoob.

Heute haben in vielen deutschen Unternehmen Arbeitgeber und Betriebsräte eigenständige Regelungen für sich gefunden, weil sie betriebliche Lösungen tariflichen Vereinbarungen vorziehen.

„Die Tarifvertragsparteien – Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – beharren seit Jahrzehnten auf Branchen- Tarifverträgen, die teilweise keinen Spielraum für betriebliche Ausgestaltungen lassen. Das Betriebsverfassungsgesetz, Nachfolger des Betriebsrätegesetzes, gibt Arbeitgebern und Betriebsräten – mehr oder weniger zaghaft – die Möglichkeiten vor Ort betriebliche Lösungen zu diskutieren und zu finden, die für alle Beteiligten einen Mehrwert haben: für den Betrieb, den Arbeitgeber und damit auch für Arbeitnehmer“, so Knoob weiter.

„Die AUB stellt deshalb 10 Thesen zur betrieblichen Mitbestimmung zur Diskussion, denn wir sind überzeugt, dass das Modell der betrieblichen Mitbestimmung ein Erfolgsmodell ist.

Aus ihnen ist erkennbar, wofür die AUB auch in den nächsten Jahren stehen wird und welchen Weg wir in Zukunft einschlagen werden in einer Tradition, der wir uns verpflichtet fühlen: der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Betrieben.

Anlage : AUB 10 Thesen zur betrieblichen Mitbestimmung

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Feb02

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