Keine Vergütung von Überstunden

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Klägerin hatte 2009 das 63. Lebensjahr vollendet, weshalb ihr für das Schuljahr 2009/2010 nach der Lehrkräftearbeitszeitverordnung eine Altersermäßigung von drei Wochenstunden zugestanden hätte. Dies war bei der Stundeneinteilung jedoch nicht berücksichtigt worden. Nach ihrem Eintritt in den Ruhestand beantragte die Klägerin daraufhin einen finanziellen Ausgleich für die zu viel geleistete Arbeitszeit. Vor Gericht blieb die Dame ohne Erfolg. Ein finanzieller Ausgleich für von Beamten zu viel geleistete Arbeitszeit nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung in Betracht, welcher laut ARAG Experte hier fehlt. Außerdem muss der Beamte seinen Anspruch auf einen (zeitlichen) Ausgleich gegenüber seinem Dienstherrn ausdrücklich geltend machen. Ein Ausgleich kommt nur für Zuvielarbeit in Betracht, die der Beamte nach der Stellung des entsprechenden Antrages leisten muss. Ein Ausgleich der vorher erbrachten Zuvielarbeit ist demgegenüber nicht angemessen (VG Koblenz, 6 K 1067/11.KO).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Apr25

Comments are closed.