Erleichterungen für die Jobcenter – Pauschalen statt Einzelberechnung bei der Krankenversicherung
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Am 1. Januar 2016 tritt das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft
Für die Leistungsempfänger im SGB II („Hartz IV“) ändert sich damit prinzipiell nichts – wenn sie bisher in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bleiben sie dies weiterhin. Die Beiträge werden wie gehabt vom Jobcenter direkt abgeführt.
Für die Jobcenter bedeutet das neue Gesetz eine Erleichterung. Bisher mussten sie für alle Leistungsbezieher, die neben der Grundsicherung auch anderes Einkommen hatten, die Krankenversicherungsbeiträge individuell berechnen. Dies entfällt ab dem 1. Januar. Nun zahlen die Jobcenter für alle Leistungsbezieher eine Pauschale für die gesetzlich Versicherten.
Für Angehörige und auch Kinder über 15 Jahren, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, gilt, dass sie künftig als eigenes pflichtversichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse geführt werden – statt wie bisher als familienversichertes Mitglied. Die Jobcenter melden die Kunden bei ihrer aktuellen Krankenkasse entsprechend um. Dies wird auch in den laufenden Bewilligungsbescheiden aufgeführt.
Durch die Rechtsvereinfachung wird die Bearbeitung von Anträgen insgesamt ein Stück einfacher und schneller. Die BA begrüßt diese gesetzliche Neuregelung daher ausdrücklich.
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