Sprachförderung als Basis für Integration in Arbeit

Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschließt, Sprachkurse für Flüchtlinge schnell und flächendeckend anzubieten

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Die aktuelle Situation mit einer großen Zahl von Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, erfordert schnelles Handeln. Um die Integration der Menschen, die wahrscheinlich dauerhaft in Deutschland bleiben und noch nicht an einem Integrationskurs oder Sprachkurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilgenommen haben, zu erleichtern, hat die BA beschlossen, ihr Engagement bei der Sprachförderung einmalig auszuweiten. Basis dafür ist die geplante Rechtsänderung im SGB III im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Diese Änderung ermöglicht es der BA, zeitlich begrenzt Sprachkurse für Flüchtlinge zu fördern, wenn diese Kurse bis zum 31. Dezember 2015 beginnen.

„Der Verwaltungsrat will mit dieser Maßnahme sehr direkt und sehr schnell helfen, um die große gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen“ sagte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Verwaltungsrats. „Wichtig dabei ist: Es handelt sich bei der Förderung um zusätzliche Mittel, die wir aus unserer Interventionsreserve im Haushalt freigeben. Damit entstehen auch keine Nachteile in der Förderung für andere Arbeitsuchende.“

Peter Clever, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, betonte: „Schnelle erste Sprachförderung und Wertevermittlung sind die Schlüssel zu beruflicher Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir als Verwaltungsrat der BA, dass wir zu schnellem und unbürokratischem Handeln bereit sind und unseren Beitrag zur Integration leisten wollen.“

Es wird erwartet, dass bis zu 100.000 Menschen von dieser ersten Sprachförderung profitieren können. Ziel ist es, erste Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Die voraussichtlichen Kosten der Förderung werden zwischen 54 Millionen und 121 Millionen Euro liegen – je nach Ausgestaltung der Maßnahmen und nach der Teilnehmerzahl, die in diesem Jahr erreicht werden kann.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
+49 (911) 179-2218



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Okt02

Comments are closed.