Job-to-Job

Ohne Arbeitslosigkeit direkt zur neuen Arbeitsstelle

Pressemeldung der Firma Agentur für Arbeit Karlsruhe

Von einer Job-to-Job-Vermittlung spricht man, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nahtlos von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes vermittelt werden. Dabei wird die Aktionszeit – der „Zeitraum vom Erhalt der Kündigung bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit“ – intensiv zur Suche und Vermittlung in eine neue Beschäftigung genutzt. Genau dieser erfolgversprechende Vermittlungsansatz will die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt noch stärker verfolgen.

Die steigende Arbeitskräftenachfrage und der erhöhte Fachkräftebedarf in verschiedenen Branchen ermöglicht immer häufiger die Unterbreitung frühzeitiger und neuer Beschäftigungsangebote. Dadurch steigen die Chancen der noch beschäftigten Kunden, von vornherein die drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. eine solche dann möglichst kurz zu halten.

„Im Rahmen der Job-to-Job Vermittlung kümmern sich unsere Arbeitsvermittlerinnen und Vermittler speziell um Arbeitsuchende, deren Beschäftigungsverhältnis noch besteht, die aber bereits eine Kündigung erhalten haben und bei der Agentur gemeldet sind. Dadurch können bereits Bewerbungsaktivitäten vorgenommen, Beratungsgespräche geführt und neue Stellenangebote unterbreitet werden“, sagt Ingo Zenkner, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Karlsruhe- Rastatt:

„Außerdem zeige die Erfahrung, dass die Einstellungschancen für Bewerber, die aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis kommen größer sind. Je früher meine Vermittlungsfachkräfte tätig werden können, umso größer sind auch die Chancen, den Eintritt der Arbeitslosigkeit zu vermeiden. So kann direkt von einem Job in den anderen, also Job-to-Job, vermittelt werden: Ohne Wartezeit, ohne arbeitslos zu sein und ohne finanzielle Einbußen für die Arbeitnehmer“, so Zenkner weiter.

Wichtige Gründe also, rechtzeitig einen Termin bei der Vermittlungsfachkraft zu vereinbaren.

Am besten direkt nach der erfolgten Arbeitsuchendmeldung.

Diese muss – nach den gesetzlichen Bestimmungen – spätestens drei Monate vor Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Dies gilt auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Beträgt der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeits- oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen.

Dies kann telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00, persönlich oder auch online erfolgen.

Dabei können bei der Online-Arbeitsuchend-Meldung unter www.arbeitsagentur.de/… Jobsuchende von Zuhause aus unabhängig von Öffnungszeiten gleich ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben. Das bietet Transparenz über die eigenen Daten, Sicherheit und eine gute Grundlage für das Erstgespräch.

Kommt es in der „Aktionszeit“ zu keinem Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft, ist spätestens bei Eintritt der Arbeitslosigkeit die persönliche Vorsprache zur „Arbeitslos- Meldung“, aus gesetzlichen Gründen jedoch unumgänglich.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Agentur für Arbeit Karlsruhe
Brauerstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (800) 4555500 (gebührenfrei)
Telefax: nicht vorhanden
http://www.arbeitsagentur.de/

Ansprechpartner:
Ingrid Koschel
Pressesprecherin
+49 (721) 82316-92



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Aug13

Comments are closed.