Putzhilfe: Anmeldung als Minijob kann sich lohnen!

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Sogenannte Haushaltsnahe Dienstleistungen können seit 2013 mit 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Leistungen, die normalerweise Mitglieder des Haushalts ausführen würden. Es fällt also die Beaufsichtigung der Kinder genauso darunter, wie der Gärtner und die Putzhilfe. Somit kann es sich sogar lohnen, die wöchentliche Putzhilfe anzumelden und nicht mehr „schwarz“ zu beschäftigen, rechnen ARAG Experten vor. Wenn die Putzhilfe bisher 180 Euro monatlich verdiente, bleibt es auch weiterhin bei einem angemeldeten Minijob dabei. Die monatlichen Abgaben des Auftraggebers betragen 14,54 Prozent, also 26,17 Euro; das sind 206,17 Euro insgesamt. Die Steuerersparnis beträgt aber 20 Prozent vom Gesamtbetrag, also 41,23 Euro. Die Putzhilfe schlägt also nur noch mit 164,94 Euro zu Buche. Das wichtigste aber: Stürzt die Putzhilfe mal und verletzt sich bei der Arbeit, steht ihr die gesetzliche Unfallversicherung zur Seite, so die ARAG Experten.

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Jun29

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