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Pressemeldung der Firma ARAG SE
Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. ARAG Experten verweisen auf das entsprechende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2019 (Az.: 6 AZR 75/18).
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