„Internationaler Brückenkurs Soziale Arbeit“ startet mit neun Studierenden
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Ausländische Fachkräfte erwerben Kompetenzen für die staatliche Anerkennung
Die Hochschule Bremen startet zum 1. Februar in Kooperation mit der Senatorin für Kinder und Bildung erstmalig den Internationalen Brückenkurs Soziale Arbeit (IBSA). Mit diesem fünfmonatigen Angebot, an dem aktuell neun Studentinnen teilnehmen, erwerben Fachkräfte der Sozialen Arbeit, die außerhalb Deutschlands den Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit erlangt haben, zusätzliche Kompetenzen, die für eine staatliche Anerkennung im Land Bremen Voraussetzung sind.
Um eine bedarfsgerechte und effiziente Auseinandersetzung mit den Besonderheiten Sozialer Arbeit in Deutschland zu ermöglichen, konzipierten Prof. Dr. Corinna Grühn und Prof. Dr. Christian Spatscheck (beide Fakultät Gesellschaftswissenschaften) die drei notwenigen Module. Vermittelt wird ein fundierter Überblick über das deutsche Rechtssystem und dessen Bedeutung für die Soziale Arbeit. Ebenso geht es um vertiefende, rechtliche Handlungskompetenzen, um der gesetzlichen Beratungsverpflichtung nachkommen zu können. Weiter werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin geschult, ihr professionelles Handeln und die eigene Rolle in der Sozialen Arbeit kritisch zu reflektieren, fachlich einschätzen und zu begründen.
„Diese bedarfsorientierte und einmal jährlich geplante Angebot erlaubt eine möglichst reibungsfreie berufliche Integration von Fachkräften in den bundesdeutschen Arbeitsmarkt“, so Prof. Dr. Christopher Klug, Dekan der Fakultät Gesellschaftswissenschaften. Diese initiierte das Angebot gemeinsam mit dem Referat 31 der Bremer Senatorin für Kinder und Bildung. „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Beteiligten für die fruchtbare Zusammenarbeit.“
Die erfolgreiche Teilnahme an den IBSA-Modulen – die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei – gilt als Nachweis des Ausgleichs wesentlicher fachlicher Unterschiede gemäß Paragraph 9 Absatz 2 Ziffer 1 BQFG (Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen). Damit werden die Voraussetzungen erfüllt, die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeit oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge zu erwerben. – Weitere Informationen unter: https://www.hs-bremen.de/internet/de/studium/stg/soz/praxis/brueckenkurs/
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Feb05