App „Ankommen“ für Asylsuchende: Jetzt auch als Website – BR übergibt Projekt an BAMF

Praktische Hilfe für Asylsuchende nun auch unter www.ankommenapp.de

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Bayerischen Rundfunk (BR) und dem Goethe-Institut entwickelte App „Ankommen“ wird um eine mobile Website erweitert: Unter www.ankommenapp.de erhalten Neuankommende in Deutschland künftig auch über das World Wide Web praktische Hilfe und Informationen zum Asylverfahren, zum Arbeitsmarktzugang und zum Leben in Deutschland.

200.000 Downloads

Seit ihrem Start im Januar 2016 wurde die App bereits rund 200.000 Mal heruntergeladen. Und die Zahl der Downloads steigt täglich an. „Ankommen“ hilft nicht nur mit vielen Informationen bei der schnellen Orientierung während der ersten Wochen, sondern verfügt zusätzlich über einen kostenlosen Basis-Sprachkurs für die ersten Schritte auf Deutsch. Die App-Inhalte werden zudem laufend weiterentwickelt. Die Informationen zum Asylverfahren wurden aktualisiert, der Sprachkurs des Goethe-Instituts um weitere Kapitel ergänzt.

„Die Ausweitung der App auf die Website und die ständige Weiterentwicklung garantieren stets aktuelle Informationen rund um das Ankommen von Geflüchteten in Deutschland“, sagt Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit und Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Johannes Ebert, Generalsekretär des Goethe-Instituts: „Die App ,Ankommen‘ und die Website sind genau auf die Bedürfnisse von neu Ankommenden ausgerichtet. Der Selbstlern-Sprachkurs des Goethe-Instituts bietet einen idealen ersten Zugang zur deutschen Sprache und erleichtert den Einstieg in den Deutschunterricht.“

Goldmedaille als Startup des Jahres

Die Resonanz auf die App verlief bisher durchweg positiv. Bereits im April 2016 wurde die App von der Stiftung Warentest mit dem Prädikat „empfehlenswert“ ausgezeichnet.

Weitere zweimal wurde sie für Auszeichnungen nominiert und erhielt ihren ersten Preis: Am 10. Oktober 2016 wurde „Ankommen“ als Startup des Jahres mit dem „LeadAward“ in der Kategorie „Online“ ausgezeichnet. Mit dem renommierten Medienpreis werden seit 2003 jährlich hauptsächlich Fotografien und Beiträge aus Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medienangeboten prämiert.

Zudem ist die App „Ankommen“ Gewinner der „WSA-Germany 2016“ und wurde von der „WSA Germany“-Jury für den UN-World Summit Award MOBILE („WSA-Mobile“) in der Kategorie „Regierung und Bürgerengagement“ nominiert. Die Gewinner werden im Februar 2017 bekannt gegeben.

BR stellt die Codes der App zur Verfügung

Bei der Entwicklung der App leistete der BR technische und didaktische Hilfe für die Partner BAMF, BA und Goethe-Institut. Mit der Weiterentwicklung des Angebots um die neue Internetseite hat der BR seine Aufgabe nun abgeschlossen und übergibt das Projekt damit an das federführende BAMF.

Da es im In- und Ausland viele Nachfragen nach Unterstützung für ähnliche Projekte gibt – so will etwa die schwedische Regierung eine App für Geflüchtete in Schweden auf den Weg bringen – hat der BR angekündigt, die Leistung und Erfahrungen seiner Entwickler zur Verfügung zu stellen.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Dez05

Comments are closed.