BA, BDA und HRK zur Inklusion von Menschen mit Behinderung

Für mehr Selbstbestimmung bei Arbeit und Bildung

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung „Lebensverläufe – Inklusion praktisch“ sprechen sich Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für mehr Selbstbestimmung und Eigenständigkeit der Menschen mit Behinderung aus. Die drei Organisationen sind sich einig, dass es sich um einen langfristigen gesellschaftlichen Prozess handelt. Sie plädieren für ein pragmatisches Voranschreiten und gegen ideologische Blockaden.

Frank-J. Weise, Vorsitzender des Vorstands der BA: „Unsere Gesellschaft profitiert von ihrer Vielfalt und der Kreativität, die daraus erwächst. In einer sich immer stärker verzahnenden Welt ist das ein Gewinn und eine Chance für alle. Die Bundesagentur für Arbeit engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für die Inklusion in der Arbeitswelt. Sie hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. In ihrer Strategie und ihrer integrativen Umsetzung steht die Förderung von Chancengleichheit im Vordergrund. Sie richtet ihr Handeln als sozialer Dienstleister am Arbeitsmarkt und als Unternehmen inklusiv aus.“

Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA: „Über eine Million schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung, viele davon in kleinen Betrieben, die hierzu gesetzlich nicht verpflichtet sind: Das ist der Nachweis, wie sehr sich viele Unternehmen bereits bei der Integration behinderter Menschen engagieren, aber es ist auch Ermunterung für die, die noch nicht dabei sind. Bei der Beschäftigung behinderter Menschen gehen ökonomische Sinnhaftigkeit und gesellschaftliche Verantwortung Hand in Hand. Wir müssen früh beginnen, schon in Kitas und Schulen so viel gemeinsames Lernen wie möglich, aber auch so viel spezielle Förderung wie nötig umzusetzen. Dann bekommt auch der Bewusstseinswandel neuen Schub, dass behindert nicht automatisch leistungsgemindert bedeutet und jeder seine spezielle Chance braucht und verdient.“

Prof. Dr. Holger Burckhart, Vizepräsident der HRK: „Für die Hochschulen sind Inklusion und ein gerechtes Bildungsangebot eine selbstverständliche Aufgabe, die über die Umsetzung der rechtlichen Regelungen hinausgeht. Als Institutionen sind wir dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen und eine sensibilisierte Umwelt zu schaffen, um den Studierenden und dem Personal mit Behinderung eine volle Teilhabe zu ermöglichen. Durch die konsequente Einbindung des Themas Inklusion in die Lehre, zum Beispiel in der Lehrerbildung, und durch die Inklusionsforschung sorgen wir dafür, dass neue Erkenntnisse verbreitet, in Pilotprojekten praktisch erprobt und möglichst flächendeckend umgesetzt werden.“



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Okt05

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