Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zahl der Sanktionen sinkt auf unter eine Million

Pressemeldung der Firma Bundesagentur für Arbeit

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken.

Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass weniger Sanktionen wegen der Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung ausgesprochen wurden. Diese Zahl ist um 21.000 zurückgegangen. Auch die gute Lage am Arbeitsmarkt und die intensivere Betreuung der Kunden im Jobcenter haben zu den sinkenden Sanktionszahlen beigetragen.

Der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent aller Sanktionen, kommt allerdings durch Meldeversäumnisse zustande. Dies bedeutet beispielsweise, dass Leistungsbezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen.

Im Jahr 2015 wurden 416.300 Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion belegt. Im Jahr 2011 waren es noch 510.400.

Die aktuelle Statistik zur Zahl der Sanktionen in der Grundsicherung finden Sie unter

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur

 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:
Bundesagentur für Arbeit
Pressestelle
+49 (911) 179-2218



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Apr11

Comments are closed.