Gerechte Arbeitswelt braucht gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit

Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin, bei Equal Pay Day Kundgebung am Brandenburger Tor

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Frauen haben das „Recht auf mehr“, lautet das Motto der Equal Pay Day Kundgebung am 18. März 2016 am Brandenburger Tor, bei der auch die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfrauenministeriums Elke Ferner Lohngerechtigkeit fordert.

Zusammen mit den Veranstaltern, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Sozialverband Deutschland und dem Deutschen Frauenrat, setzt sich das Bundesfrauenministerium für eine gerechte Arbeitswelt ein, in der Frauen gleichberechtigt teilhaben und gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten.

„Obwohl der Gender Pay Gap 2015 um einen Prozentpunkt gesunken ist und nun bei 21 Prozent liegt, können wir damit ganz und gar nicht zufrieden sein“, stellt Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend klar.

Die vielfältigen Ursachen für den Lohnunterschied sind bekannt: Frauen arbeiten häufiger im Niedriglohnsektor, eher in kleinen Betrieben ohne Tarifbindung und seltener in Führungspositionen. Sie tragen den größten Teil der Familienarbeit, sind oft Teilzeit erwerbstätig mit allen Konsequenzen für Rente und Aufstiegschancen und ihre Arbeit erfährt häufig nicht die verdiente Wertschätzung. „Aus diesem Grund gibt es auch nicht die eine Maßnahme, die die Lohnschere auf einen Schlag schließt“, erklärt Elke Ferner.

Vieles wurde in dieser Legislaturperiode schon geleistet: Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird fortgesetzt, das 2007 eingeführte Elterngeld wurde um das ElterngeldPlus erweitert, die Familienpflegezeit weiter verbessert. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen schaffen Karriereperspektiven für Frauen. Und auch das Vorhaben für ein Pflegeberufegesetz ist ein wichtiger Schritt für die Aufwertung der Arbeit im sozialen Bereich. Folgen muss der im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit).

„Wir haben auf dem Weg zu mehr Lohngerechtigkeit schon wichtige Schritte gemacht!

Der nächste Schritt ist unser Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Damit es nicht dem Zufall überlassen ist, ob Frauen von ungerechter Bezahlung erfahren, führen wir einen individuellen Auskunftsanspruch ein. Außerdem legen wir Verfahren zur

Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit in den Unternehmen fest. Dies und Berichtspflichten für große Unternehmen sind die Hebel, die wir brauchen, um das Gebot des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Realität endlich durchzusetzen“, sagt Elke Ferner.

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1.1. für ihre Arbeit bezahlt werden. Der diesjährige Equal Pay Day am 19.03.2016 mit dem Titel „BERUFE MIT ZUKUNFT – Was ist meine Arbeit wert?“ zielt neben der gesellschaftlichen vor allem auf die monetäre Aufwertung von „frauentypischen Berufen“ wie beispielsweise in der Erziehung und Pflege.

Am vom Verband Business Professional Women e.V. (BPW) initiierten Aktionstag sind bundesweit zahlreiche Veranstaltungen geplant. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den Equal Pay Day seit 2008.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20655-0
Telefax: +49 (30) 20655-1145
http://www.bmfsfj.de

Ansprechpartner:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen un
+49 (30) 201791-30



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Mrz18

Comments are closed.