Bald zahlen Auszubildende in der Altenpflege kein Schuldgeld mehr, auch bei Campus Berlin!

Das neue Pflegeberufegesetz tritt dieses Jahr in Kraft

Pressemeldung der Firma Campus Berufsbildung e.V

Das Inkrafttreten des neuen Pflegeberufegesetzes bedeutet Gutes für die Auszubildenden der Altenpflege bei Campus Berlin: Alle unsere Schülerinnen und Schüler werden von der Abschaffung des Schuldgeldes profitieren, die bereits durch den Berliner Senat beschlossen wurde. Vielleicht ist es schon in der zweiten Hälfte 2015 soweit, aber es könnte auch 2016 werden.

Auch für die Schule selbst gibt es dadurch eine Menge positiver Neuerungen: Unsere Altenpflegeschule geht in einen Prozess der Neuorientierung und wird zukünftig auch mit Kliniken kooperieren, um innerhalb des neuen Berufsbildes zu beschulen. Die Schulleitung, Frau Philbert-Hasucha und der Koordinator der Altenpflegeschule, Herr Kramer, befinden sich dazu bereits in Gesprächen, welche einen erfolgreichen Start der Kooperationen vorbereiten.

Laut eines Berichts auf dem Berliner Pflegekongress vom 30. Januar wird das neue Pflegeberufegesetz Ende 2015 in die Lesung des Bundestages gehen. Konkrete Inhalte des neuen Gesetzes sind noch nicht bekannt, Grundlegendes jedoch durchaus: Das Gesetz soll die Ausbildungen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinheitlichen. Hintergrund dafür ist der drohende Fachkräftemangel in der Pflegebranche. Selbstverständlich ist keine vollständige Vereinheitlichung möglich und auch in Zukunft werden Spezialisierungen für die einzelnen Bereiche benötigt. Beispielsweise muss das Personal in der Kinderpflege jeweils andere Ansprüche erfüllen als Pflegepersonal, welches für ältere Menschen zuständig ist. Nach dem Pflegeberufegesetz soll es jedoch eine gemeinsame dreijährige Grundausbildung für alle geben. Eine fachspezifische Ausbildung mit Spezialwissen für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege erfolgt dann im Anschluss an diese Grundausbildung.

In der Altenpflegeschule von Campus Berlin laufen die Vorbereitungen auf diese neue Herausforderung auf Hochtouren. Für unsere Auszubildenden heißt es aber nun erstmal, den ersten Schritt zu genießen, weil sie bald kein Schuldgeld mehr aufbringen müssen!



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Campus Berufsbildung e.V
Geneststr. 5-6
10829 Berlin-Südkreuz
Telefon: +49 (30) 259386-43
Telefax: +49 (30) 259386-46
http://www.Campus-Berlin.de

Ansprechpartner:
Ekaterina Ladenkova
+49 (30) 755121-0013

Was ist Campus Berufsbildung e.V.? Campus Berufsbildung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Dieser Verein wurde im Jahre 2006 in Berlin gegründet und bietet Ihnen hochwertige Bildungsangebote in den Bereichen Abitur, berufliche Erstausbildung, Weiterbildung und projektorientierte Maßnahmen. Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie an dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife, an einer Ausbildung oder an einer berufsbegleitenden Weiterbildung interessiert sind. Campus Berufsbildung e.V. unterrichtet an drei Standorte: Berlin-Mitte, Friedrichstraße 231, 10969 Berlin-Südkreuz, Geneststraße 5, 10829 Berlin-Charlottenburg, Wilmersdorfer Str. 126/127, 10627 Berlin Die Altenpflegeschule befindet sich am Standort Berlin-Südkreuz. An unserer Berufsfachschule für Altenpflege werden die besonderen Lernbedingungen von Auszubildenden mit Migrationshintergrund berücksichtigt: Wir bieten Ihnen Förderung in Deutsch und Unterstützung in der Fachtheorie. Das Besondere an unserem Förderkurs ist, dass er in dem täglichen Unterricht integriert ist - Muttersprachler und Nicht-Muttersprachler lernen in einem Klassenverband zusammen. Es gibt keine speziellen Klassen oder zusätzlichen Nachmittagsunterricht.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Mrz17

Comments are closed.