Elektronischer Lehrvertrag – Jeder sechste Ausbildungsvertrag wird online erstellt

Neuer Service der Handwerkskammer Dresden: Kunden-Login erleichtert Vertragserstellung

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Dresden

Im Mai 2014 hat die Handwerkskammer Dresden den elektronischen Lehrvertrag eingeführt. 316 Berufsausbildungsverträge sind seitdem mit Hilfe dieses Services von Betrieben und Bildungseinrichtungen aus dem Kammerbezirk Dresden mit Lehrlingen geschlossen worden. Dies ist eine Quote von fast 17 Prozent bei insgesamt rund 1900 neu abgeschlossenen Lehrverträgen. Damit wurde jeder sechste Ausbildungsvertrag bereits auf elektronischem Wege vorbereitet. Der Vertragsabschluss erfolgt wie gehabt persönlich durch die Unterschrift beider Vertragspartner. Die Handwerkskammer Dresden bietet nun einen neuen Service beim elektronischen Lehrvertrag an: Mit einem eigenen Account für den „Servicebereich Lehrlingsrolle“ auf dem Internetauftritt der Handwerkskammer Dresden haben Betriebe ab sofort die Möglichkeit, die in der Handwerksrolle hinterlegten Unternehmensdaten automatisch für jeden neuen Vertrag im Online-Formular wiederzuverwenden. Mit dem Kunden-Login kann der Ausbilder darüber hinaus auf den Status bereits angemeldeter Lehrlinge zugreifen.

„Der Online-Lehrvertrag wird von Betrieben bereits sehr gut angenommen. Wir haben den Service nun erweitert und gehen davon aus, dass in Zukunft noch weit mehr Ausbilder den zeitsparenden Online-Weg für die Vorbereitung des Ausbildungsvertrages wählen“, sagt Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden.

Der elektronische Lehrvertrag ist ein Service der Handwerkskammer Dresden für Mitglieder und Bildungseinrichtungen und ermöglicht es, schnell und unkompliziert anhand einer Vorlage einen Berufsausbildungsvertrag (BAV) zu erstellen.

Die Vorteile für die Ausbilder auf einen Blick:

– Auswahl und korrekte Bezeichnung des Ausbildungsberufes dank vorgegebener Auswahlliste

– Sind im Ausbildungsberuf Fachrichtungen anzugeben, bietet das System einen Auswahlvorschlag

– Die Ausbildungsdauer von zwei, drei oder dreieinhalb Jahren wird automatisch laut Ausbildungsordnung eingetragen

– Der Ausbilder muss nur den tatsächlichen Ausbildungsbeginn eintragen, das Ausbildungsende wird vom System errechnet

– Ist der Auszubildende minderjährig, erfolgt automatisch der Hinweis auf die Vorlage der Erstuntersuchung

– Der elektronische Lehrvertrag bietet eine Auswahlliste von Berufsschulen

– Der Antrag zur Eintragung des BAV in die Lehrlingsrolle wird gleichzeitig mit erzeugt

Servicebereich Online-Lehrvertrag

Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert erledigt. Für das Login-Passwort ist das entsprechende Formular unter http://hwk-dresden.odav.de auszufüllen. Anschließend erhält der Nutzer seine Login-Daten für die Onlinenutzung. Selbstverständlich können Betriebe und Ausbilder den Online-Lehrvertrag auch ohne Kunden-Login nutzen.



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Mrz13

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